Neue EU-Regeln für digitale Dienste und Plattformen

Am 5. Juli 2022 hat das Europäische Parlament den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) verabschiedet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die neuen Regelungen. In welchem Umfang die Gesetze den Verbrauchschutz stärken, hängt von der Durchsetzung und Aufsicht ab.

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„Es ist gut, dass die EU mit dem DSA und DMA neue Regeln für digitale Dienste wie Plattformen und Online-Marktplätze bekommt. Damit ist ein großer Schritt für mehr Verbraucherschutz im Internet getan. Die Regelungen müssen jetzt in Deutschland durchgesetzt werden. Nur mit einer funktionierenden Aufsicht und Durchsetzung können die vielfach begrüßenswerten Vorschriften ihre Kraft entfalten“, sagt Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien des vzbv. „Fehler, die bei der Datenschutzgrundverordnung gemacht wurden, dürfen sich nicht widerholen. Denn mit der DSGVO hat Europa zwar einen globalen Maßstab gesetzt. Aber verschleppte Gerichtsverfahren drohen bis heute, die Standards zu untergraben.“

Wie die Aufsicht und Durchsetzung in Deutschland insbesondere beim DSA organisiert wird, ist noch offen. Der vzbv wird sich aktiv in die Umsetzung einbringen, damit Verbraucher:innen künftig ihre Rechte einfach und effizient geltend machen können.

Mit dem DSA und dem DMA befindet sich Europa auf dem richtigen Weg: Die Freiheit der Verbraucher:innen bei der Wahl ihrer Apps oder Apps Stores wird größer und so der Wettbewerb gestärkt. Tricksereien und Manipulation auf Online-Plattformen werden erschwert. Werbung basierend auf sensitiven Nutzerdaten, wie etwa Angaben zur sexuellen Orientierung, politischen Überzeugung oder zur Gesundheit, darf zukünftig nicht mehr angezeigt werden. Persönliche Daten Minderjähriger dürfen grundsätzlich nicht mehr für die Anzeige von Werbung verwendet werden.

Erstmals werden europaweit einheitliche Standards zum Umgang mit Beschwerden definiert. Plattformen müssen ihre Entscheidungen, ob und wie sie auf Beschwerden eingehen, gut begründen. Willkürliche Ungleichbehandlungen basierend auf unklaren Geschäftsbedingungen darf es zukünftig nicht mehr geben.

Hingegen sind aus Sicht des vzbv die vorgesehenen Sorgfaltspflichten für Online-Marktplätze im DSA unzureichend. Hier wurde eine Chance verpasst, Online-Shopping im Sinne der Verbraucher:innen noch sicherer zu gestalten. Der vzbv wird sich im Rahmen der Verhandlungen zum Entwurf der Produktsicherheitsverordnung dafür einsetzen, dass Online-Marktplätze stärker in die Verantwortung genommen werden.

Der DSA tritt spätestens 2024 in Kraft. Bis zum Inkrafttreten muss die Bundesregierung offene Fragen und mögliche Konflikte um behördliche Zuständigkeiten klären. Dazu gehört auch eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Behörden. Nur so können Regeln auch gegen den Widerstand der großen Digitalkonzerne durchgesetzt werden.