Deutschlands neue Glücksspielbehoerde nimmt die Arbeit auf

Die neue Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale) hat offizielle ihre Arbeit aufgenommen. Seit dem 1. Juli 2022 widmet sich die Behörde dem Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel. Darüber hinaus geht die Behörde gegen entsprechende Werbung im Internet vor. Die GGL kann in diesem Zusammenhang beispielsweise Zahlungen an unrechtmäßige Glücksspielangebote sperren (Payment Blocking). Bislang beschäftigt die Behörde rund 50 Mitarbeiter. Noch in diesem Jahr sollen insgesamt 110 Beschäftigte illegalem Glücksspiel im Internet das Handwerk legen.

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Deutschlands neue Glücksspielbehoerde nimmt die Arbeit auf. ©Depositphotos

Rechtliche Bedenken und Kritik von Internet-Providern

Auf den ersten Blick scheinen auf Zuruf durch die GGL die Internet-Provider dazu aufgefordert werden können, Webseiten mit illegalen Inhalten rund um das Thema Glücksspiel freiwillig zu sperren. Die Behörde hat hierfür ein Rundschreiben an alle deutschen Anbieter verfasst und angefragt, ob diesem “kooperativen Ansatz” etwas im Weg stehen. Gleichzeitig stellt die GGL im selben Schreiben etwaige Zwangsgelder in Aussicht.

Das Blockieren von Internetseiten durch die einzelnen Provider ist keineswegs unüblich. Sobald eine entsprechende Sperre für eine bestimmte Webseite aktiviert ist, können Kunden nicht mehr auf deren Inhalte zugreifen. Allerdings ist die Sperrung einer Internetseite in der Regel das Resultat eines formellen Verwaltungsverfahrens. Der von der GGL gewünschte Zuruf ohne das Vorliegen einer rechtlichen Grundlage sorgt daher für Irritation unter den deutschen Internet-Providern.

Darüber hinaus äußern nahezu alle Provider scharfe Kritik. Ein Anbieter beschreibt das von der GGL erhaltene Rundschreiben als ein “ziemlich unsubtiles Erpresserschreiben“. Große Anbieter, wie zum Beispiel die Deutsche Telekom oder Vodafone, lehnen die Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis kategorisch ab. Zudem regt sich Widerstand im Deutschen Bundestag. So hat etwa Tabea Rößner, Vorsitzende des Digitalausschusses im Bundestag, das Vorgehen der noch jungen Behörde als “etwas unglücklich” umschrieben. Eine Abgeordnete der linken Fraktion beschreibt das Rundschreiben bzw. die darin enthaltene Forderung als “absolut Inakzeptabel”.

Gemeinsame Glücksspielaufsicht der Länder übt Druck aus

Das Rundschreiben der GGL richtet sich ausnahmslos an alle Telekommunikationsanbieter bzw. Service-Provider in Deutschland. Auf die freundlich formulierte Einleitung folgt eine Tätigkeitsbeschreibung der neuen Behörde. Um gegen illegales Glücksspiel im Internet wirksam tätig werden zu können, bedarf es laut Schreiben der Unterstützung durch die Anbieter. Allein die Tatsache, dass einige Glücksspiel-Anbieter im Ausland ihren Sitz hätten, stellt die Behörde nach eigenen Angaben in Zukunft vor eine schwierige Herausforderung. Vor diesem Hintergrund stellt die Behörde in ihrem Schreiben klar, dass die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden und der Provider wichtig ist, um die illegalen Angebote erfolgreich bekämpfen zu können.

Zu Gunsten einer höheren Effizienz schlägt die GGL daher vor, den formellen Verwaltungsakt unberücksichtigt zu lassen und stärker auf eine direkte Kommunikation zwischen der Behörde und der deutschen Internet-Anbietern zu bauen. Weiter heißt es in dem ersten Rundschreiben, dass hohe Geldbeträge anfallen würden, wenn Provider sich freiwillig eine in Auftrag gegebene Sperre einrichten.

Laut GGL hätte eine Weigerung Anhörungen mit “einer immensen Häufigkeit” zur Folge. Daraus würden wiederum sogenannte Verfügungen resultieren, welche eine Sperrung der betroffenen Webseite vorsehen. Grundsätzlich sei laut der Behörde jede Verfügung mit einer Zwangsgeldandrohung verbunden, welche sich auf eine Geldsumme von bis zu 500.000 Euro belaufen könnte.

Provider sprechen von einer Zensurplattform

Grundsätzlich ist die Idee der Etablierung einer solchen Behörde durchaus sinnvoll und vielleicht sogar notwendig. Der Start ist jedoch äußerst kritisch zu sehen. Provider jedweder Größe sprechen von einer Untergrabung bestehender Grundrechte. Allerdings ist nicht jeder Anbieter dazu gewillt, sich öffentlich zu den Praktiken der Behörde zu äußern, um sich nicht in Feindseligkeiten mit dieser zu verwickeln. Auch die besten Online-Spielotheken in Deutschland sind sich einig darüber, dass die angestrebten Praktiken einen Eingriff in das freie Internet darstellen würden und ein erhebliches rechtliches Risiko mit sich bringen. Dennoch haben sie sich einverstanden erklärt die rechtlichen Voraussetzungen ohne Kompromisse umzusetzen.

Wenn die GGL Sperrlisten ohne die notwendige rechtliche Grundlage in Form eines formellen Verwaltungsaktes an die Service-Provider schickt, können sich diese wiederum auf keine Rechtsgrundlage berufen. Schnell könnte an dieser Stelle der Verdacht auf missbräuchliche Anwendung entstehen. Die GGL würde sich mit hoher Wahrscheinlichkeit den Ruf einer Zensurplattform aneignen und Misstrauen in der breiten Bevölkerung hervorrufen. Zudem besteht bei einer Sperraufforderung auf Zuruf die Möglichkeit, dass versehentlich seriöse Anbieter von Glücksspiel im Internet gesperrt werden.