Auch für Privatverkäufe: Meldepflicht an die Finanzbehörden für Betreiber digitaler Plattformen in Kraft

Bereits am 10. November 2022 wurde der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie (2021/514 vom 22. März 2021) über die Zusammenarbeit der Finanzbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts gebilligt.

Betreiber digitaler Plattformen werden damit verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.

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Auch für Privatverkäufe: Meldepflicht an die Finanzbehörden für Betreiber digitaler Plattformen in Kraft. ©Depositphotos

Was ist der Grund für die Meldepflicht?

In dem Gesetz heißt es, eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften. Die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung dieser Einkünfte stelle für die Finanzbehörden allerdings eine Herausforderung dar. Es bestehe Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden. Oft sei es für die Finanzbehörden schwer, die Angaben zu verifizieren und unbekannte Steuerfälle zu ermitteln. Von den Plattformbetreibern könnten erforderliche Auskünfte regelmäßig nicht erlangt werden. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn diese Plattformbetreiber im Ausland ansässig seien und das Angebot von inländischen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werde.

Daher sind die Betreiber digitaler Plattformen seit 01.01.2023 verpflichtet, an das Bundeszentralamt für Steuern Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen.

Welche Plattformen sind betroffen?

Grundsätzlich sind alle Betreiber betroffen, über deren digitale Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit Käufern in Verbindung zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die auf “relevante Tätigkeiten” gerichtet sind und gegen Vergütung erbracht werden. Relevante Tätigkeiten sind der Verkauf von Waren, die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums, die Erbringung persönlicher Dienstleistungen oder die Fahrdienstvermittlung.

Die bekanntesten betroffenen Plattformen sind eBay, Amazon, eBay Kleinanzeigen, Vinted, Etsy, Uber, Airbnb und einige mehr.

Welche Verkäufer sind betroffen?

Die neue Meldepflicht betrifft sowohl private als auch gewerbliche Verkäufer dann, wenn bei derselben Plattform pro Jahr 30 Verkäufe getätigt werden oder mehr als 2.000 Euro über die Nutzung der Plattform umgesetzt worden sind. Wer also über der Anzahl oder aber der Gesamtsumme liegt, wird dem Finanzamt durch die jeweilige Plattform gemeldet.

Was müssen die Plattformbetreiber melden?

Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Name, Anschrift und Steuernummer der Verkäufer und unter bestimmten Voraussetzungen sogar das Finanzkonto. Zudem müssen die Plattformbetreiber natürlich die von jedem Verkäufer erzielten Umsätze und Tätigkeiten mitteilen. Gesondert anzugeben sind Gebühren, Provisionen oder Steuern, die vom Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet werden.

Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern vorgesehen.

Die erste Meldung müssen Plattformbetreiber am 31. Januar 2024 einreichen. Zu melden sind Transaktionen, die ab dem 1. Januar 2023 stattfinden.

Plattformbetreiber sind zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet

Die Plattformbetreiber sind verpflichtet, die gesammelten Informationen auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Sollte seitens der Betreiber Grund zu der Annahme bestehen, dass die  Informationen eines Anbieters nicht korrekt sind, muss der Plattformbetreiber den Anbieter dazu aufzufordern, die Informationen zu berichtigen und anhand von Belegen zu bestätigen.

Sollte ein Anbieter trotz dieser Aufforderung die angeforderten Daten nicht rechtzeitig oder korrekt liefern, muss der Plattformbetreiber das entsprechende Nutzerkonto sperren oder schließen und ihn zusätzlich sogar daran hindern, sich erneut zu registrieren. Zudem müssen in diesem Fall eventuelle Vergütungszahlungen an den Anbieter durch den Plattformbetreiber einbehalten werden.

Frank