LG Hildesheim: Bestellbutton muss eindeutig beschriftet sein
Das Landgericht Hildesheim hat entschieden, dass Bestellbuttons eindeutig beschriftet werden müssen, um eine kostenpflichtige Bestellung auszulösen. Ähnliche Formulierungen wie “Mit Kreditkarte zahlen” sind unzulässig. Das Gericht untersagte auch unzureichende Informationen zu Abonnements.
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