Dumm gelaufen: Neun auf einen Streich ergibt 7.500 Euro
Das Landgericht Oldenburg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren einen Streitwert von 7.500 Euro fest. Der Abgemahnte (Online-Händler) hatte sich insgesamt neun (!) wettbewerbsrechtliche
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