25. April 2024

Autor: Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist ein Gremium der wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung. Der Sachverständigenrat wurde durch Gesetz im Jahre 1963 mit dem Mandat eingerichtet, aus unabhängiger Expertensicht eine periodische Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen und damit zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beizutragen. Der Sachverständigenrat ist in seinem Beratungsauftrag unabhängig und hat eine transparente Arbeitsweise. Er stellt die wirtschaftliche Lage und deren absehbare Entwicklung dar und zeigt Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung auf. Dabei diskutiert er verschiedene Indikatoren der Wirtschaftsleistung, Lebensqualität und Nachhaltigkeit sowie politisch gesetzte Zielwerte. Zudem analysiert er den Fortschritt sowie die Chancen und Risiken der aktuellen Wirtschaftspolitik und zeigt mögliche Zielkonflikte auf. Seine Ausführungen und Konzeptionen sind ein wesentlicher Bestandteil der wirtschaftspolitischen Diskussion in Deutschland und haben die politische Entscheidungsfindung merklich beeinflusst.
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Für Deutschland erwartet der Sachverständigenrat Wirtschaft ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,2 % im Jahr 2023 und von 1,3 % im Jahr 2024

Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland bleibt angespannt, obwohl der kurzfristige Ausblick sich leicht verbessert hat. Die hohe Inflation stellt weiterhin eine große Belastung dar. Trotzdem entwickelt sich der Arbeitsmarkt stabil. Der Sachverständigenrat Wirtschaft erwartet ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,2 Prozent im Jahr 2023 und von 1,3 Prozent im Jahr 2024 sowie einen Anstieg der Effektivlöhne.

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