23. April 2024

Autor: Polizei Berlin

Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Die Polizeibehörden, die Polizeibeamten, die Polizeigewalt und im übertragenen Sinn auch ein Polizeigebäude werden als „Polizei“ bezeichnet. Ihre Befugnisse sind unter anderem im Polizeirecht geregelt.
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