Befristung der Gültigkeitsdauer “Mobiler Briefmarken” auf 14 Tage unwirksam
Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat entschieden, dass die Befristung der Gültigkeitsdauer von “Mobilen Briefmarken” auf 14 Tage unwirksam ist. Der Dachverband der Verbraucherzentralen hatte gegen die entsprechende Vertragsbestimmung geklagt.
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