Bundeskartellamt erlaubt den Einstieg von Burda bei der digitalen Plattform „IhreApotheken.de“ von Noweda
Das Bundeskartellamt hat die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die NOWEDA Apothekengenossenschaft eG, Essen, und dem Burda Verlag GmbH, München, fusionskontrollrechtlich freigegeben. Die als Pharma-Großhändler
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