29. März 2024

Noch immer werden Händler beim Verkauf über Google Base abgemahnt

Es werden noch immer viele Online-Händler abgemahnt, die über die Preissuchmaschine “Google Base” Waren zum Kauf anbieten und dabei nicht informieren, ob neben dem Endpreis der Ware zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen.

Insbesondere die Firma Michael Presser Computer Hard- & Software Handel mahnt in diesem Zusammenhang ab und beruft sich dabei auf ein aktuelles Urteil des BGH, wonach der Verbraucher hinsichtlich der Preisangaben in Preisvergleichslisten auf einen Blick erkennen müsse, ob der angegebene Preis die Versandkosten erhalte oder nicht.
Hinweis

Es ist mittlerweile möglich,  Versandwerte für Artikel in der Google Produktsuche (ehemals Froogle) anzugeben:

Versandkosten jetzt in Google Produktsuche Deutschland

Wer im Internet einkauft, findet günstige Angebote. Es ist jedoch wichtig, die genauen Kosten der geplanten Käufe zu kennen. Deshalb freuen wir uns Ihnen mitzuteilen, dass ab heute Versandkosten in den Suchergebnissen der Google Produktsuche für Deutschland angezeigt werden. Damit Käufer genaue Preisinformationen erhalten, empfehlen wir Ihnen dringend Versandwerte für alle Ihre Artikel in der Google Produktsuche anzugeben, falls Sie dies noch nicht getan haben. Achten Sie bitte darauf, dass die von Ihnen angegebenen Artikel- und Versandpreise die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten und, dass Ihr Anzeigename unseren redaktionellen Richtlinien entspricht, indem Sie Angaben zu Mehrwertsteuer und Versand gegebenenfalls aus Ihrem Anzeigenamen entfernen.

 

Permanenter Schutz vor Abmahnungen
Die IT-Recht Kanzlei bietet einen Update-Service für Online-Händler an, der gewerbliche Internetpräsenzen eBay, Online-Shops etc.) vor Abmahnungen schützt. Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht pezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

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