Stellungnahme des Bundeskartellamts zur öffentlichen Konsultation der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie PSD2
…Finanzmärkten. Der PSD2-Zuschlagsrahmen Artikel 62 Absatz 3 PSD2 – wie zuvor Artikel 52 Absatz 3 PSD – besagt, dass der Zahlungsdienstleister den Zahlungsempfänger nicht daran hindern darf, vom Zahler ein…
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