Marktwächter-Untersuchung deckt Probleme beim Software-Kauf im Internet auf

Ob eine neue Office-Version oder die aktuelle Steuersoftware: Viele Verbraucher suchen im Internet nach günstigen Software-Angeboten. Wie Verbraucherbeschwerden im Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen zeigen, kommt es beim Software-Kauf im Internet auch immer wieder zu Problemen. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat diese Beschwerden ausgewertet und zum Anlass genommen, den Software-Kauf in Drittanbieter-Shops im Internet näher zu untersuchen. Das Ergebnis: Bei vielen der untersuchten Angebote fehlen relevante Angaben, etwa zur Herkunft der Lizenz oder ob es sich bei einem Produkt um Gebrauchtsoftware handelt. Neben unzuverlässigem Kundenservice sind auch dubiose Angebote ein Problem.

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Verbraucher beschwerten sich bei den Verbraucherzentralen über verschiedene Probleme rund um den Erwerb von günstiger Software im Internet: Zum Beispiel beklagten sie, dass Anbieter bei Software-Angeboten im Internet nicht darüber informierten, dass es sich um gebrauchte Software handelt. Andere Shops klärten laut der Beschwerden nicht oder fehlerhaft über das Widerrufsrecht auf. Manche Verbraucher erhielten trotz Zahlung keinen Lizenzschlüssel und ein Verbraucher wurde nach mehreren Jahren wegen des unwissentlichen Erwerbs einer Raubkopie strafrechtlich belangt. Auch beschwerten sich Verbraucher über den schlechten Kundenservice der Online-Shops.

Unseriöse oder illegale Angebote für Verbraucher schwer zu erkennen

Ausgehend von diesen Beschwerden haben die Marktwächter-Experten insgesamt 37 Software-Online-Shops über¬prüft und in sechs Shops Testkäufe getätigt.* „Unsere Stichproben zeigen: Beim Software-Kauf im Internet können viele Fallstricke lauern. Verbraucher müssen sehr genau hinschauen, wo sie im Internet Software-Produkte kaufen“, warnt Manfred Schwarzenberg, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt der Verbraucher¬zentrale Rheinland-Pfalz. Die Untersuchung zeigt, dass sich seriöse von unseriösen Software-Angeboten nicht immer zweifelsfrei unterscheiden lassen. Bei drei von sechs getesteten Shops haben die Marktwächter-Experten im Anschluss an die Bestellung keinen Lizenzschlüssel zur Aktivierung der Software erhalten. „Auch hinter vermeintlich vertrauenswürdig erscheinenden Webseiten können sich dubiose Anbieter verstecken. Weder Preis noch Aufmachung sind dabei ein sicherer Indikator, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt oder nicht“, so Schwarzenberg. Im Rahmen der Testkäufe wurden sogar Lizenzschlüssel erfolgreich erworben, die um 95 Prozent günstiger waren als die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.

Komplizierte Begrifflichkeiten statt transparenter Information

Wie die Überprüfung der 37 Software-Shops zeigt, fehlen bei den Produkt-beschreibungen häufig relevante Verbraucherinformationen. Lediglich acht Software-Shops gaben transparent an, dass es sich um gebrauchte Software handelt. 14 der 37 Shops vermittelten den Eindruck, dass sie Neuware anbieten, jedoch waren bei mindestens der Hälfte dieser Shops die Preise außergewöhnlich niedrig für vermeintliche Neuware. Lediglich zwei dieser 14 Shops gaben auf Nachfrage an, dass sie gebrauchte Software verkaufen. Häufig werden auch komplizierte Fachbegriffe und Abkürzungen wie „OEM“, „RETAIL-Keys“, „MAR-“ oder „Recovery-Version“ im Zusammenhang mit Software-Angeboten verwendet, anstatt transparent anzugeben, dass es sich um gebrauchte Software handelt.

Weitere Problemfelder: Kundenservice und Widerruf

Im Rahmen der Untersuchung wurde der Kundenservice aller Anbieter per E-Mail zu einem konkreten Produkt befragt, ob es sich dabei um neue oder gebrauchte Software handelt. 14 der 37 kontaktierten Anbieter reagierten nicht auf die Anfrage. Die Auswertung der erhaltenen Antworten zeigt, dass einige den Begriff „neu“ auch im Zusammenhang mit gebrauchter Software nutzen. In zwei Fällen antworteten die Anbieter ausweichend, es handele sich um „Originalware“, was nichts darüber aussagt, ob es sich um Neuware oder ein Produkt aus zweiter Hand handelt.Außerdem sind falsche oder fehlende Widerrufsbelehrungen als Problem durch die Untersuchung aufgefallen. Bei 16 Software-Shops wurde gar nicht oder an falscher Stelle über das Widerrufsrecht belehrt. Teilweise fanden sich sogar unwirksame Klauseln zum Ausschluss des Widerrufsrechts.

Methodensteckbrief

*Methode: Im ersten der Teil der Untersuchung wurden sechs Software-Shops stichprobenartig getestet, über die sich Verbraucher im Rahmen des Frühwarnnetzwerkes der Verbraucher¬zentralen zuvor beschwerten. Dazu wurden Testkäufe durchgeführt und die Shops auf die Einhaltung verbraucherschützender Bestimmungen überprüft. Im zweiten Teil wurde anhand einer Schlagwortsuche in Suchmaschinen sowie der Meldungen im Frühwarnnetzwerk eine Liste mit 37 Software-Shops erstellt, die Software zu (besonders) günstigen Preisen anbieten und an Endverbraucher verkaufen. Alle Shops wurden auf relevante Verbraucherinformationen sowie die Kennzeichnung von Gebrauchtsoftware hin untersucht. Die Anbieter wurden außerdem per E-Mail mit der Frage kontaktiert, ob es sich bei einem konkreten Produkt um Neu- oder Gebrauchtsoftware handelt.