Neues ZAG: Novalnet ist Zahlungsinstitut 2.0

Der Payment-Service-Provider Novalnet erfüllt die verschärften Anforderungen der Finanzregulierungsbehörden nach dem neuen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG neu) und darf auch nach dem 13.07.2018 Zahlungsdienste erbringen. Dies hat die BaFin dem Unternehmen per Bescheid mitgeteilt. Das FinTech aus Ismaning bei München besitzt bereits seit 2015 eine BaFin-Lizenz als reguliertes Zahlungsinstitut nach dem ZAG. Damit ist das Unternehmen berechtigt, eine ganze Reihe an Zahlungsverkehrsdienstleistungen zu erbringen, die früher ausschließlich Banken vorbehalten waren. Die Lizenz nach dem ZAG wird daher mitunter auch als „kleine Banklizenz“ bezeichnet.

Gabriel Dixon, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Novalnet AG, sieht die Reputation des Unternehmens durch die neue BaFin-Zulassung bestätigt: „Der erneute Erhalt dieser Erlaubnisse nach den erweiterten Anforderungen des neuen ZAG ist ein Beleg für die Innovationskraft und die Stärke der Novalnet AG. Zugleich ist er Ansporn für uns, unsere Dienstleitungen, die wir für alle Bereiche eines erfolgreichen Onlinebusiness rund um die professionelle Zahlungsabwicklung anbieten, für unsere Händler konsequent fortzusetzen. Wir freuen uns sehr, dass die BaFin mit dieser Zulassung die hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die wir bei der Abwicklung von Zahlungsdiensten anwenden, bestätigt hat.

Neues ZAG: Novalnet ist Zahlungsinstitut 2.0
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Noch gilt eine Übergangsfrist bis zum 13.07.2018 für Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, die bereits unter dem bis zum 12.01.2018 geltenden Gesetz (ZAG alt) eine Erlaubnis hatten, Zahlungsdienste auszuführen. Das heißt: Wer die erweiterten Anforderungen nicht bis Februar 2018 der BaFin und der Deutschen Bundesbank fristgerecht nachgewiesen hat und erfüllt, verliert in wenigen Tagen seine Lizenz. Das verschärfte Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ist die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der europäischen PSD 2 in deutsches Recht und seit dem 13.01.2018 in Kraft. Es löste das ZAG alt ab. Um die ZAG-Erlaubnis zu erhalten, müssen Zahlungsdienstleister einen umfangreichen Zertifizierungsprozess durchlaufen und dabei eine überdurchschnittliche Qualität ihrer Sicherheitsmechanismen, Prozesse und Strukturen vorweisen.

Erforderlich für die Lizenz sind unter anderem der Nachweis über ausreichendes Kapital, ein Geschäftsplan mit Budgetplanung und die Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der Sicherungsanforderungen. Das ZAG neu hat die Anforderungen an eine Lizenz für alle Zahlungsdienste um fünf Punkte erweitert. So haben die Antragsteller zum Beispiel künftig auch Angaben zum Zugang zu sensiblen Zahlungsdaten und zum Umgang mit Sicherheitsvorfällen zu machen. Sie müssen außerdem eine Beschreibung ihrer Sicherheitsstrategie einreichen, einschließlich einer detaillierten Risikobewertung der erbrachten Zahlungsdienste, und der Sicherheitskontroll- und Risikominderungsmaßnahmen zur Gewährleistung eines angemessen Schutzes der Zahlungsdienstnutzer vor den festgestellten Risiken, einschließlich Betrug und illegaler Verwendung sensibler und personenbezogener Daten. Zertifizierte Zahlungsinstitute dürfen das Geld ihrer Kunden verwalten und müssen die Sicherung der Kundengelder im Insolvenzfall gewährleisten.

Die Novalnet AG hinterlegt die entgegengenommenen Geldbeträge auf insolvenzfesten Treuhandkonten. Die Gelder sind somit u.a. vor einer Insolvenz des Zahlungsinstituts geschützt. Kreditinstitute können an diesen Geldern auch keinerlei Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- oder Pfandrechte geltend machen. Die Novalnet AG hat ihren Sitz in Ismaning bei München, wurde im Januar 2007 gegründet und beschäftigt derzeit mehr als 100 Mitarbeiter.