Marktwächter-Erfolg: Klage gegen Online-Dienst „safersurf.com“ wegen Abofallen gewonnen

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beobachtet seit längerem Verbraucherbeschwerden im Frühwarnnetzwerk zum Online-TV-Dienst „safersurf.com“. Verbraucher beschwerten sich, dass ihnen auf der Webseite des Betreibers GlobRob GmbH ein Jahresabonnement untergeschoben wurde. Trotz Abmahnungen der Marktwächterexperten passte der Anbieter seine Webseite nicht in allen Punkten rechtskonform an. Das Marktwächter-Team erhob daraufhin Klage gegen den Anbieter. Nun liegt ein Anerkenntnisurteil vor, nach dem der Anbieter sein Angebot nicht mehr in der bisherigen Form bewerben darf. Er muss den Verbrauchern vertragsrelevante Angaben sowohl vor als auch nach Anmeldung auf der Webseite zur Verfügung stellen.

Der Online-TV-Dienst „safersurf.com“ war dem Marktwächter-Team in Rheinland-Pfalz bereits seit 2016 durch Verbraucherbeschwerden im Frühwarnnetzwerk aufgefallen. Die betroffenen Verbraucher beschwerten sich, ungewollt in ein 99 Euro teures Jahresabonnement gerutscht zu sein. Auf der Webseite des Dienstes fehlten gesetzlich vorgesehene Angaben wie beispielsweise Hinweise auf eine automatische Verlängerung eines Testabonnements oder ein „Jetzt kaufen“-Button. Nach Abmahnungen im Oktober 2016 und Mai 2017 passte der Anbieter, die GlobRob GmbH, seine Webseite teilweise an.

Marktwächter-Erfolg: Klage gegen Online-Dienst „safersurf.com“ wegen Abofallen gewonnen
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Verbraucherbeschwerden reissen nicht ab

Dennoch erhielt das Marktwächter-Team weiterhin Beschwerden zum Anbieter über das Frühwarnnetzwerk: Wenn Verbraucher auf „safersurf.com“ ihre Bezahldaten eingaben, um ein siebentägiges Probeabo für einen Euro abzuschließen, wurden sie vor Vertragsschluss nicht verpflichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben. Eine E-Mail-Adresse konnten sie nach Vertragsschluss freiwillig angeben. Wenn Verbraucher hier keine Kontaktdaten eingaben, konnten sie auch keine schriftliche Vertragsbestätigung mit allen relevanten Angaben zum Vertragsinhalt erhalten, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Was sie allerdings erhielten, war eine Abbuchung über 99 Euro Jahresgebühr von ihrer Kreditkarte, sofern sie das Testabonnement nicht rechtzeitig gekündigt hatten.

In der Vertragsbestätigung müssen unter anderem Angaben zum gewählten Tarif, dem Übergang des Testabonnements in ein kostenpflichtiges Abonnement, die Laufzeit und die Kündigungsfristen zusammengefasst sein. „Der Anbieter ist verpflichtet, den Verbrauchern eine schriftliche Vertragsbestätigung zukommen zu lassen“, so Ute Klement, Referentin Rechtsdurchsetzung im Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Tut er dies nicht, können Kunden davon abgehalten werden, rechtzeitig zu kündigen.“

Annerkenntnisurteil liegt vor

Auf die dritte Abmahnung hin unterschrieb die GlobRob aber weder die Unterlassungserklärung noch passte sie die Webseite entsprechend an. Daraufhin hat das Marktwächter-Team den Anbieter im Dezember 2017 verklagt.

Nun liegt ein Anerkenntnisurteil des Landgerichts Leipzig vor. Demnach muss der Anbieter die Verbraucher vor Vertragsschluss über die Konditionen des Vertrages wie die Kosten, die automatische Verlängerung des Abonnements und die Kündigungsmöglichkeiten informieren. Außerdem verpflichtet das Urteil den Anbieter sicherzustellen, dass die Verbraucher nach Vertragsschluss eine Bestätigung mit allen relevanten Vertragsinformationen erhalten.

„Es freut uns, dass nach zahlreichen Verbraucherbeschwerden nun ein bindendes Urteil vorliegt, das die Verbraucherinteressen nachhaltig schützt. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Kapitel damit nun endgültig abgeschlossen ist“, so Klement.

Abofallen im Bereich digitale Güter ein Dauerbrenner

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beobachtet den Markt der digitalen Güter und erhält immer wieder Beschwerden über Abofallen. So hat das rheinland-pfälzische Marktwächter-Team bereits in der Vergangenheit beispielsweise vor dubiosen Streaming-Webseiten gewarnt, auf denen Verbraucher in eine Abofalle tappten, sowie einen Spiele-Anbieter abgemahnt, der den Verbrauchern eine Premium-Mitgliedschaft unterschob.

Weitere Informationen

Die GlobRob GmbH bietet auf der von ihr betriebenen Webseite „safersurf.com“ einen Online-TV-Dienst an. Der Anbieter ermöglicht seinen Nutzern, über eine VPN-Verbindung auf Fernsehprogramme in anderen europäischen Ländern zuzugreifen.