Ungewollt gesprächsbereit: Auch Googles Sprachassistent hört mehr, als er soll

Der Google Assistant, der Sprachassistent von Google, versteht so manches falsch: Das zeigt eine aktuelle technische Prüfung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW. So reagiert er auch auf Begriffe, die dem Aktivierungswort ähnlich sind und auf starke Abwandlungen. Zudem hatte sich Google in der Vergangenheit offen gehalten, nach eigener Einschätzung Auskunftsanfragen von Nutzern zu gespeicherten Daten abzulehnen. Daher hat das Marktwächter-Team Google abgemahnt. Mit Erfolg: Die unzulässige Bestimmung wurde gestrichen.

Neben Googles Sprachassistenten prüften die Marktwächter-Experten abermals Amazons Alexa. Auch in der aktuellen technischen Prüfung hat Amazons Alexa wieder auf Wörter reagiert, die dem Aktivierungswort ähneln. Dabei wurden dieses Mal Wörter gewählt, die nicht Teil des kürzlich veröffentlichten Marktwächter-Reaktions-Checks waren. So reagiert Amazons Sprachassistent etwa auch auf „Alexandra“ (für „Alexa“), „Gecko“ (für „Echo“) und „Ham wa schon“ (umgangssprachlich „Haben wir schon“ statt „Amazon“). Und er kann sogar völlig willkürlich reagieren.

Google Assistant springt auch auf “Kuchen” an

Googles Sprachassistent „Google Assistant“ hört nicht nur auf „Ok Google“ bzw. „Hey Google“, sondern auch auf „Ok Kuchen“ und „Ok Du“. Auch starke Abwandlungen wie „Ok, gucken wir mal!“ und alltägliche Wortkombinationen wie „Ok gut“ lösen den Sprachassistenten aus. „Verbraucher sollten sich bei der Nutzung von digitalen Sprachassistenten also bewusst machen, dass auch von Ihnen unbeabsichtigt Daten an die Anbieter-Server übertragen werden könnten“, resümiert Dr. Ayten Öksüz vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW.

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Der (Gesprächs-)Stoff aus dem Werbung gemacht wird?

Dass das grundsätzlich möglich ist, hat die technische Prüfung von Google Assistant und Amazon Alexa gezeigt: Bei der Installation des Google-Sprachassistenten wird ein Adserver eingebunden, der zur Auslieferung und Erfolgsmessung von Internet-Werbung eingesetzt wird. Und Amazon holt sich bei der App-Installation das Einverständnis der Nutzer zur Verwendung von Cookies und Internet-Werbung. „Es wäre also denkbar, dass der „Gesprächsstoff“ der Nutzer auch über den reinen Informationsdienst hinaus für Werbung genutzt werden könnte“, so Dr. Ayten Öksüz.

Marktwächter Erfolg: Google muss Nutzer informieren

Verbraucher, die wissen wollen, welche Daten genau von ihnen beim Anbieter liegen, sollten problemlos von ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch machen können: Doch Google hatte sich in der Vergangenheit offen gehalten, nach eigener Einschätzung Nutzeranfragen zu gespeicherten Daten abzulehnen – etwa wenn diese sich unangemessen oft wiederholten oder für sie einen unverhältnismäßigen technischen Aufwand erforderten. Wann dies genau der Fall ist, hatte Google jedoch seinen Nutzern nicht mitgeteilt. Auf Druck der Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale NRW hat Google eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und diese unzulässige Datenschutzbestimmung gestrichen.

VZBV fordert hohes Schutzniveau für elektronische Kommunikationsdaten

Auch Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: „Die Vorgaben des Datenschutzrechts und der ab Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung müssen konsequent umgesetzt und eingehalten werden.“ Darüber hinaus müsse bei den Verhandlungen über die europäische Verordnung zum Schutz der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Verordnung) sichergestellt werden, dass Inhaltsdaten (bei Sprachassistenten etwa die Informationsabfragen) und Metadaten (wie z.B. Übertragungszeitpunkte, IP-Adresse etc.) nur mit Einwilligung aller betroffenen Nutzer verwendet werden können.

Weitere Ergebnisse der technischen Untersuchung (auch zur Sicherheit der Datenübertragung) von Amazon Alexa und Google Assistant finden Sie hier und im detaillierten Hintergrundpapier.