Marktwächterwarnung vor Filesharing-Apps in den bekannten App-Shops

Die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen Verbraucher vor Apps, die wie seriöse Streaming-Apps aussehen, in Wahrheit jedoch auf der Filesharing-Technologie basieren. Über das Frühwarnnetzwerk erhält das Marktwächter-Team immer wieder Hinweise auf solche Filesharing-Apps, die sich über die bekannten App-Shops herunterladen lassen. In diesem Zusammenhang ist dem Marktwächter-Team in Rheinland-Pfalz zuletzt die Filesharing-App „Stremio“ aufgefallen.

Verbraucher, die im guten Glauben vermeintlich legal und kostenlos streamen, laufen Gefahr, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen und dafür kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Denn während sie Videos über solche Apps ansehen, werden – von ihnen unbemerkt – im Hintergrund Video-Inhalte auf ihr Smartphone oder Tablet heruntergeladen und für andere Nutzer wieder hochgeladen. Das ist das sogenannte Filesharing. Erfolgt der sogenannte Down- und Upload ohne erforderliche Lizenzen, droht eine Abmahnung für eine Urheberrechtsverletzung, die sich oft auf einen hohen dreistelligen Euro-Betrag beläuft.

Marktwächterwarnung vor Filesharing-Apps in den bekannten App-Shops
Marktwächterwarnung vor Filesharing-Apps in den bekannten App-Shops 1

Apps können in die illegale Filesharing-Falle führen

Aktuell erhält das Marktwächter-Team Beschwerden zu der App „Stremio“. In der Vergangenheit waren bereits die Filesharing-Apps „Popcorn Time“ und „Showbox“ negativ aufgefallen. „Die professionell erscheinenden Apps in den großen App-Shops verleiten unwissentlich zum Filesharing, denn Verbraucher können diese Apps häufig kaum von seriösen Angeboten unterscheiden und laufen Gefahr, in die illegale Filesharing-Falle zu tappen“, so Maximilian Heitkämper, Referent Recht im Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

„Stremio“ bietet Inhalte wie beispielsweise den aktuellen Kinofilm „The Greatest Showman“ oder den von einem Streaming-Anbieter eigens produzierten Blockbuster „Bright“ an, die bei seriösen Anbietern ausschließlich gegen Einmalzahlung oder Abo-Gebühren erhältlich sind. „Wenn sich solche aktuellen Produktionen in Apps zum kostenlosen Abruf finden, sollte dies ein Warnsignal für Verbraucher sein, dass das Angebot illegal sein könnte“, so Heitkämper.

Filesharing-Apps in bekannten App-Shops gelistet

Verbraucher vertrauen häufig darauf, dass Apps in App-Shops geprüft und legal sind. Wer jedoch nach Video-Streaming-Apps sucht, findet neben vertrauenswürdigen Anbietern auch immer wieder fragwürdige Filesharing-Apps, die es regelmäßig in die bekannten App-Shops schaffen. „Dass Nutzer bei diesen Apps ein hohes Risiko eingehen, zeigen uns Meldungen aus dem Frühwarnnetzwerk, in denen Verbraucher wegen Filesharing abgemahnt wurden“, sagt Heitkämper. „Wir können Verbraucher daher nur davor warnen, Apps herunterzuladen, bei denen nicht klar ist, ob der Anbieter auch die Lizenzrechte hat, um Filme und Serien kostenlos anzubieten.“

Weitere Informationen

Dem Marktwächter-Team ist bisher bekannt, dass „Stremio“ über den iTunes App Store von Apple und Google Play Store heruntergeladen werden kann. Weitere Hinweise auf und Probleme mit Filesharing-Apps können Verbraucher unter marktwaechter.de/mitmachen/beschwerdeformular mitteilen. Informationen für Verbraucher zum Thema Filesharing allgemein finden Sie auf verbraucherzentrale.de.