Miete oder Kauf? Der Online-Händler Turbado lässt Verbraucher im Dunkeln

Der Online-Händler Turbado bietet auf seiner Webseite günstige Smartphones und Tablets an. Doch das Kaufangebot hat einen Haken: Der Kunde erwirbt das Gerät nicht als Eigentum, sondern mietet es. Nach Auffassung der Marktwächterexperten klären die Betreiber nicht transparent genug über das Geschäftsmodell auf, deshalb wurde der Online-Händler nun abgemahnt.

In Google-Anzeigen sowie an prominenten Stellen der eigenen Webseite spricht Turbado mit Aussagen wie Preiswertes Smartphone ohne Vertrag kaufen von einem Kauf des Handys. Erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird klar, dass es sich um einen Mietvertrag handelt. „Turbado informiert damit nicht transparent über das Mietverhältnis. Anhand der Aussagen auf der Webseite und in ihren Anzeigen ist die Miete für Verbraucher nur äußerst schwer erkennbar“, sagt Dr. Kirsti Dautzenberg, Teamleitung des Marktwächters Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dies bestätigen auch Verbraucherbeschwerden, die den Verbraucherzentralen vorliegen. Bei der Sichtung der Beschwerden kam außerdem heraus: Auch auf dem Amazon Marketplace bietet Turbado Smartphones an. Turbado stellt auf dem Marktplatz jedoch keine AGB zu Verfügung, sodass Verbraucher hier erst recht von einem Kauf ausgehen.

Miete oder Kauf? Der Online-Händler Turbado lässt Verbraucher im Dunkeln. pixabay.com ©qimono (Creative Commons CC0)
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Irreführendes Angebot birgt Risiko für Verbraucher

Mieten Verbraucher ein Smartphone bei Turbado, bleibt der Online-Händler Eigentümer davon. Verbraucher müssen ihr Smartphone nach Vertragsende zurückgeben. Ein Weiterverkauf ist nicht möglich. Zudem könnte die Firma Nachzahlungen verlangen, wenn sie den Zustand bei Rückgabe des Geräts als unzureichend empfindet.

Laut den AGB von Turbado darf der Kunde keine eigenen Reparaturen an dem Produkt vornehmen. Zudem muss er einen Schaden unverzüglich anzeigen. Tut er dies nicht, kann Turbado Schadensersatz verlangen. Auch Verbesserungen oder Veränderungen am Smartphone sind dem Mieter gemäß der AGB nicht gestattet. „Unter das Verbot könnten auch Softwareupdates fallen. Eine bequeme und vor allem sichere Nutzung des Handys ist dann natürlich nicht mehr möglich“, erklärt Dautzenberg.

Nachfrage bei Turbado bringt kein Licht ins Dunkel

Nach Hinweisen von Verbrauchern bestellte das Marktwächter-Team über den Amazon Marketplace selbst ein Smartphone von Turbado und fragte anschließend nach dem Vertragsverhältnis. Der Turbado-Kundenservice erläuterte, dass man seinen Kunden mehr biete „als bei einem normalen Kauf“. Hierzu führte er zunächst aus, dass der Kunde auf unbefristete Zeit mieten könne und formal das Gerät im Eigentum von Turbado bleibe. In einem weiteren Schreiben gab er an, dass man die Miete bei Amazon nicht bewerbe. Eine klare Aussage, ob es sich um eine Miete oder einen Kauf handelt, machte der Anbieter jedoch nicht.

„Generell ist gegen ein Geschäftsmodell der Vermietung von Elektroartikeln nichts einzuwenden. Allerdings muss für die Verbraucher bei Vertragsabschluss eindeutig klar sein, ob es sich um einen Kauf oder eine Miete handelt“, so Carola Elbrecht, Rechtsreferentin Marktwächter Digitale Welt. Turbado wurde von den Experten des Marktwächters Digitale Welt nun abgemahnt und aufgefordert es zu unterlassen, in seinem Angebot und in Werbeanzeigen einen Kauf zu suggerieren, der laut AGB gar nicht möglich ist, da die angebotene Ware lediglich vermietet wird. Mittlerweile liegt den Marktwächterexperten ein Antwortschreiben auf die Abmahnung vor. Es wird derzeit geprüft, ob Klage erhoben wird.

Betroffene, die Probleme mit diesem oder anderen Online-Shops haben, können sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden. Eine Übersicht der Beratungsstellen ist unter www.verbraucherzentrale.de/beratung zu finden. Verbraucher, die ähnliche Erfahrungen mit Online-Anbietern gemacht haben, können dem Marktwächter Digitale Welt hier ihre Beschwerden melden.