Warnung: Betrüger fälschen Paypal-Zahlungsbestätigungen

In den letzten Tagen bekommt die Polizei vermehrt Hinweise zu betrügerischen Absichten bei Verkäufen über Onlineplattformen wie eBay-Kleinanzeigen. Die Täter schreiben hierbei einen seriösen Privatverkäufer an und zeigen Interesse an dem Angebot. Geht der Verkäufer auf das Angebot ein, beginnt der Schriftverkehr mit dem angeblichen Käufer:

Der Käufer behauptet, er wäre mit dem Zustand der Ware und dem Preis einverstanden. Die Zahlung soll über Paypal erfolgen. Der Verkäufer wird gebeten, auf eine Mail von Paypal zu achten, die den Eingang der Zahlung bestätigt. Der Käufer gibt zudem an, dass er einen gewissen Betrag mehr auf die Paypal-Zahlung gemacht hätte, um anstehende Frachtkosten zu begleichen. Die Ware könne angeblich nicht selber abgeholt werden, da der Käufer sich aufgrund seines Jobs nicht vor Ort befinden würde. Er plane aber eine Anlieferung nach Hause (z.B. Irland). Als Transportunternehmen sei die „Schiffahrtsgesellschaft“ EMS beauftragt. Die Zahlung des Transportdienstes müsste jedoch der Verkäufer der Ware machen. Hierfür solle der Zahldienst Western Union oder MoneyGram genutzt werden.
Überweist der Verkäufer das Geld, da er von einer echten Paypal-Zahlung aufgrund der Mail ausgeht, ist er in diesem Fall das Geld für den Transport los.

Die Paypal-Bestätigung ist gefälscht und das Geld wird nicht an einen Transportdienst überwiesen, sondern an die Täter. Eine Paypal-Zahlung hat es nicht gegeben.

  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie ungewöhnliche Kaufabsichten für Ihr Angebot bekommen. Die Täter geben in der Regel einen Auslandsaufenthalt vor und stellen ungewöhnliche Bedingungen an Zahlung und Versand.
  • Übersenden Sie keine Scans von Personalausweisen oder Zulassungsbescheinigungen! Diese werden in der Regel später für einen weiteren Missbrauch im Netz verwendet.
  • Sie geben den Versandweg und die Bezahlart vor! Achten Sie auf einen versicherten Versand, der auch nachverfolgbar ist. Im Idealfall empfehlen wir eine Bezahlung in Bar mit Abholung vor Ort. Ziehen Sie dazu auch Zeugen hinzu und meiden Sie Übergaben an unbelebten/abgeschiedenen Orten. Bei höheren Beträgen zahlen Sie diese gemeinsam mit dem Käufer bei einer örtlichen Bank ein, um Falschgeld-Zahlungen zu vermeiden.
  • Sollten Sie bereits in die Falle getappt sein und Geld überwiesen haben, so nehmen Sie mit dem Geldtransferdienst unverzüglich Kontakt auf. Erstatten Sie im Anschluss auch Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei.

Quelle: Ratgeber Internetkriminalität der Polizei Niedersachsen