Deutsche Post stellt klar: Internationaler Versand von Waren in Briefen auch ab 1. Januar 2018 weiter möglich

Aufgrund irreführender Berichterstattung herrscht derzeit Verwirrung bei Postkunden, die befürchten, dass ab dem 1. Januar 2018 kein Versand von Waren in Briefen mehr möglich ist und die Preise für E-Commerce-Sendungen insbesondere aus China um ein Vielfaches steigen könnten. Diese Befürchtungen sind unbegründet. Richtig ist, dass der Weltpostverein entschieden hat, ab 1. Januar 2018 eine Unterscheidung zwischen “Dokumenten” und “Waren” im internationalen Briefversand einzuführen. Für das Jahr 2018 übernimmt dies die Deutsche Post zunächst für ihre Kunden, so dass diese weder höhere Preise noch Änderungen bei der Sendungsvorbereitung im internationalen Warenversand zu befürchten haben. Die Vereinbarungen des Weltpostvereins haben lediglich einen Einfluss auf die Beziehung der Postgesellschaften untereinander und berühren die Kunden in keiner Weise.

Deutsche Post stellt klar: Internationaler Versand von Waren in Briefen auch ab 1. Januar 2018 weiter möglich
pixabay.com ©geralt (Creative Commons CC0)
Deutsche Post stellt klar: Internationaler Versand von Waren in Briefen auch ab 1. Januar 2018 weiter möglich 1

Darüber hinaus wird die Deutsche Post ab dem 1. Januar 2018 mit der Warenpost International eine neue Produktgruppe für Geschäftskunden mit mehr als fünf entsprechenden Sendungen pro Quartal einführen. Die Produkte orientieren sich preislich an den Groß- und Maxibriefen International, zusätzlich wird für Großkunden ein Kilotarifprodukt angeboten. Im Fokus der Produkte steht der einfache Austausch der für den Versand in zollpflichtige Länder notwendigen Daten, das Angebot einer günstigen Trackingoption ohne Unterschrift sowie die Transparenz über eine verlässliche Laufzeit ins Ausland.

Grund für die Neuregelungen des Weltpostvereins, die bereits auf dessen Kongress in Istanbul 2016 verabschiedet wurden, sind einerseits in Entwicklung befindliche Zollvorschriften, die zukünftig für alle Sendungen mit Wareninhalt eine elektronische Datenvoranmeldung erforderlich machen. Hierauf müssen sich die Postunternehmen der Mitgliedsländer des Weltpostvereins vorbereiten.

Aus diesem Grund wurde innerhalb des Weltpostvereins Folgendes vereinbart:

  • Alle Sendungen mit Wareninhalt werden künftig als “Small Packets” betrachtet, unabhängig von ihrem physischen Format.
  • Als Waren gelten alle Inhalte, die nicht der schriftlichen Kommunikation dienen. Hierunter fallen auch Bücher, wohingegen Zeitschriften in der Regel als schriftliche Kommunikation betrachtet werden.
  • Jedes “Small Packet” muss durch einen eindeutigen Barcode nach internationalem Standard gekennzeichnet sein, um in der Zukunft eine Zuordnung zu einem dann zu liefernden Datensatz zu ermöglichen.
  • Die Verrechnungspreise für internationale Warensendungen zwischen den Postgesellschaften werden erhöht. Der Fokus liegt hierbei auf leichtgewichtigen Sendungen und Einschreiben.

Diese zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Änderungen des Weltpostvereins bedeuten zunächst einmal nur, dass es sich bei einem “Small Packet” um eine Briefsendung mit Wareninhalt handelt und daher von den Postgesellschaften entsprechend behandelt werden muss, und dass diese Sendung einen Barcode tragen muss. Hierum müssen sich die Kunden der Deutschen Post vorerst nicht kümmern, denn das übernimmt die Deutsche Post für sie. Zudem gelten diese Änderungen im zolltechnischen Bereich nur für Sendungen, die in Ziele außerhalb der Europäischen Union gesandt werden. Mit der Warenpost International erhält der Kunde die Möglichkeit, alle für die Voranmeldung notwendigen Daten einfach mit der Deutschen Post auszutauschen.

Frank