Amazon zahlt seit gut einer Woche an einige Händler keine Gelder mehr aus

Immer mehr im BVOH organisierte Onlinehändler berichten, dass seit gut einer Woche Amazon Gelder nicht mehr an Händler auszahlt. Vielmehr führt Amazon vermehrt Kontoüberprüfungen durch und friert Konten von Händlern ein. Ein in der Branche bekanntes gängiges Druckinstrument des Online-Marktplatzes, wenn ein Händler seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Händler soll dazu bewegt, schnell wieder korrekt zu agieren. Ist ein Konto eingefroren, kann der Händler seine Einnahmen von über Amazon generierten Verkäufen nicht abrufen.

Auch wenn der Fall geklärt sei und das Geld wie in der Vergangenheit ausgezahlt werden könnte, passierte auch nach der Geldanforderung nichts. Stattdessen weist das System dem Händler einen „Status in Bearbeitung“ aus. Trotzdem fordert Amazon die Händler aber auf, Ware weiter rauszuschicken. Die Ware soll ja bei Amazon jederzeit verfügbar sein, und für den Verbraucher rund um die Uhr verfügbar sein.

Viele Händler haben die dieses Problem erst auf die Zeitumstellung oder den Feiertag zurückgeführt. Allerdings scheint das nicht zuzutreffen, denn laut Seller-Forum stehen Amazon-Händler offensichtlich auch in Großbritannien vor der selben Problematik.
Auch die Kommunikation seitens Amazon wird kritisiert. Normalerweise kommuniziert Amazon mit den Händlern über das „Seller Central Portal“. Doch an dieser Stelle sind bislang keine entsprechenden Informationen veröffentlicht worden.

Amazon zahlt seit gut einer Woche an einige Händler keine Gelder mehr aus
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Amazon hat kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Verkäufer – BVOH fordert schnelle Lösung

Wolfgang Wentzel, Justitiar des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) beschreibt die aktuelle rechtliche Situation so:
„Amazon hat kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Verkäufer, so lange und so weit der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber Amazon und dem Endkunden erfüllt (§ 273 Abs. 1 BGB). Wird ein Zurückbehaltungsrecht grundlos und noch dazu von einem wirtschaftlich Überlegenen gegenüber einem von ihm Abhängigen ausgeübt, kann darin ein rechtswidriger Eingriff in die Rechtsposition des Händlers gesehen werden, die dieser nicht hinnehmen muss. Amazon muss auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen seiner gewerblichen Verkäufer Rücksicht zu nehmen (vgl. § 241 Abs. 2 BGB). Die Freigabe einer Abschlagszahlung und die proaktive Kommunikation des Problems gegenüber dem Verkäufer sind das Minimum dessen, was von Amazon verlangt werden kann, selbstverständlich neben dem ernsthaften Bemühen um die sofortige Abstellung des rechtlich unhaltbaren Zustands.“ Der BVOH fordert Amazon auf, eine schnelle Lösung herbeizuführen, bevor Existenzen gefährdet werden.

Aktuell werden Onlinehändler von Amazon noch mit Mails wie diesen hingehalten: „Guten Tag liebes S*** Team Deutschland, ich danke Ihnen, dass Sie sich für Ihre Anfrage an mich wenden. Sie haben sich an uns gewandt, da die manuelle Auszahlung zur Zeit nicht möglich ist. Es handelt sich um ein technisches Problem, welches derzeit unter Hochdruck bearbeitet wird, da uns bewusst ist, dass es sich um Ihr Guthaben handelt. Wir entschuldigen uns dafür, dass nicht schon jetzt alles genau so funktioniert, wie Sie es sich vorstellen. Sollten noch Punkte zu unserem Anliegen offen sein, können Sie gerne auf diesen Fall antworten. Dann suchen wir gemeinsam weiter nach einer zufriedenstellenden Lösung.“

Der Verkaufsprozess bei Amazon sieht in der Regel so aus:
Der Verbraucher hat Ware über Amazon gekauft und bezahlt. Amazon erhält dann das Geld und hält es in der Regel 14 Tage zurück. Bei kleineren Händlern beträgt Auszahlungsfrist 14 Tage. Größere Händler können täglich eine Gelderauszahlung anfordern, etwa wenn täglich 50.000 EUR Umsatz über Amazon gemacht werden. Aktuell zahlt Amazon das Geld nach dieser Frist NICHT an den Verkäufer aus. Die Ware ist jedoch schon längst in den Händen von Verbrauchern.

Frank