Selbstständigkeit – Privat- und Geschäftskonto besser trennen

Viele Onlineshop-Betreiber fragen sich, ob sie ihr Privat- und Geschäftskonto zusammenlegen oder trennen sollten. Zwar ist die Trennung von Privat- und Geschäftskonto bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch macht diese Trennung bei Selbstständigen sehr viel Sinn. Schließlich hat dies auch Auswirkungen zum Beispiel bei der Steuererklärung oder für den Nachweis von Buchungen.

Die Buchungen müssen gemäß dem Steuerrecht nachgewiesen werden. Um die privaten von den geschäftlichen Buchungen trennen zu können, sollte jeweils ein Privat- und ein Geschäftskonto eröffnet werden. Würden nämlich alle Buchungen auf das Privatkonto laufen, so kann das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung selbst private Buchungen einsehen. Ferner ist für jeden Selbstständigen wichtig zu wissen, wie hoch seine Einnahmen und Ausgaben sind. Diese Information ist auch für seine Buchhaltung relevant.

Außerdem muss die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren berücksichtigt werden. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG) muss der Gründer im Handelsregister ein Geschäftskonto angeben. In diesem Fall muss der Nachweis des Eigenkapitals auf dem Geschäftskonto erfolgen, welches im Gründungsprotokoll dargelegt wurde.

Im Gegensatz zu den rechtlichen Vorgaben zum Eröffnen eines Geschäftskonto sind die Regelungen bei vielen Banken wesentlich deutlicher. Etliche Banken verlangen eine Trennung der privaten und geschäftlichen Konten. Dies liegt vor allem an den verschiedenen Gebührenstrukturen, die bei den Geschäftskonten normalerweise teurer sind, aber auch an der häufigeren Nutzung der Geschäftskonten.

Für zahlreiche Geschäftskonten gibt es eine Kontoführungsgebühr, nur bei einigen wenigen entfällt diese Gebühr. Dafür verlangen die Banken für die Geschäftskonten weitere Pauschalen oder gewisse Kosten für Zusatzleistungen. In den Pauschalen oder Gebühren sind oftmals eine gewisse Anzahl an Buchungen berücksichtigt. Im Allgemeinen kann man sagen, dass die Anzahl der inkludierten Buchungen höher ausfällt, je höher die monatlich zu zahlende Pauschale ausfällt. Sollten weitere Buchungen über die in der Pauschale enthaltenen Buchungsanzahl anfallen, so werden die anfallenden Buchungen mit Gebühren in wenigen Cent-Bereich verrechnet. Werden beleghafte Transaktionen zur Verbuchung abgegeben, so steigen hier die Kosten. In einigen Geschäftskontomodellen können Gebühren für die Beantragung und Nutzung der ec-/Maestro-Karte bzw. Kreditkarte anfallen. Ist ein Postversand der Kontoauszüge gewünscht, so fallen in diesem Fall weitere Gebühren an. Möchte der Kontoinhaber die Kontoauszüge selber ausdrucken, so entfallen hier die Bankgebühren. Eine gute Übersicht über die Konditionen findet man beispielsweise unter https://www.kontorat.de/geschaeftskonto-vergleich/

Vergleicht der Selbstständige die verschiedenen Girokonten, so müssen unterschiedliche Gesichtspunkte betrachtet werden. Zum Einen spielt die bereits in der Grundgebühr enthaltenen Leistungen eine wichtige Rolle bei der Auswahl eines Geschäftskontos. Zum Anderen sind Informationen relevant, die sich auf weitere Gebühren oder Pauschalen beziehen.

Gründet der Selbstständige zum ersten Mal ein Geschäft, so sollte er bei der möglichen Anzahl an Posten auf dem Geschäftskonto nicht zu niedrig kalkulieren. In diesem Fall sollte der Selbstständige eine Bank auswählen, die über etliche Geschäftskontovarianten verfügt. Sollte der Selbstständige nämlich zu einem späteren Zeitpunkt weitere Leistungen benötigen, die in dem Geschäftskonto enthalten sein sollen, so kann er zu einem späteren Zeitpunkt noch wechseln.

Ein weiterer Aspekt ist die Wahl zwischen einer Direktbank oder einer Filialbank. Dies hängt allerdings von dem eigenen Geschmack ab. Ferner spielt der Service eine weitere wichtige Rolle. Zu Beginn einer Gründung und der Eröffnung eines Geschäftskontos können viele Fragestellungen auftauchen. Deshalb sollte der Selbstständige sowohl das Preis-Leistungs-Verhältnis als auch die angebotenen Service-Leistungen der jeweiligen Bank betrachten.

Frank