Fakeshops sorgen im E-Commerce weiter für Unruhe: In München ist jetzt ein Betrüger verurteilt worden

Im E-Commerce läuft es gut, wenn da nicht die Fakeshops wären. Sie schießen wie Pilze aus dem Boden. Hin und wieder bringt sie die Strafverfolgung aber zur Strecke, wie der jüngste Fall in München beweist. Er zeigt aber auch, wie schwierig es ist, den Betrügern ein für alle Mal das Handwerk zu legen.

Fakeshops sind im E-Commerce eine riesige Plage, gegen die kein Kraut zu wachsen scheint. Immer mehr Betrüger geben sich als seriöse Händler aus und bieten Kunden Waren an, die sie nicht haben. Die Opfer zahlen meistens per Vorkasse und warten dann vergebens auf die bestellten Produkte. Doch nun ist der Strafverfolgung ein Teilerfolg gelungen. Das Landgericht München hat einen 35-Jährigen Betrüger zu fünfeinhalb Jahren verurteilt, weil er in der Vergangenheit mit einem Fakeshop insgesamt 430.000 Euro erbeutete.

Fakeshops sorgen im E-Commerce weiter für Unruhe: In München ist jetzt ein Betrüger verurteilt worden
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Professionelles Vorgehen

Der Verurteilte soll in der Vergangenheit hochwertige Elektroartikel angeboten haben und konnte damit 750 Kunden um ihr Geld bringen. Danach setzte er sich nach Spanien ab, wo ihn die Strafverfolgung ausfindig machte und daraufhin nach Deutschland auslieferte. Laut Zentralstelle Cybercrime soll der Mann sehr professionell gearbeitet haben. Erfolgreich war er vor allem deswegen, weil er die Domains der jeweiligen Shops regelmäßig wechselte. Um seriös zu wirken, kopierte er sogar die Bilder und Artikelbeschreibungen etablierter Online-Händler. Das ist ohnehin die Masche von Betrügern dieser Art, wie die Zentralstelle Cybercrime mitteilt: „Fakeshops sind oftmals auf den ersten Blick von seriösen Verkaufsplattformen im Internet kaum zu unterscheiden.“

Dreiste Betrüger mit perfiden Tricks

Wie dreist manche Betrüger vorgehen, beweist der folgende Trick: Oftmals mieten sie ein spezielles Online-Sekretariat, wo Kunden anrufen können, wenn sie Fragen zu Produkten und ihrer Bestellung haben. Das stärkt ihr Vertrauen in den jeweiligen Fakeshop. Die Leute dahinter betreiben zudem Werbung über gängige Internet- und Suchmaschinen-Anbieter. An Hinterlistigkeit kaum zu überbieten sind diejenigen, die ihre Shops über Strohmänner in das Handelsregister eintragen. Ob sich die Betrüger von der Verurteilung in München beeindrucken lassen, bleibt abzuwarten. Die seriösen Online-Händler würden es sich sicherlich wünschen.

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