Neuerungen für gewerbliche eBay-Verkäufer – Frühjahr 2017

eBay hat heute, am Dienstag, den 09. Mai 2017, die Neuerungen für gewerbliche eBay-Verkäufer Frühjahr 2017 bekanntgegeben.

Kurz zusammengefasst wird es nachfolgende Neuerungen geben:

  1. Längere Rückgabefristen und kostenfreie Rücksendungen sollen durch bessere Sichtbarkeit der Angebote belohnt werden
  2. Änderungen bei den Verkäuferstandards bzgl. der Berechung der Quoten für verspätet zugestellte Artikel
  3. Angabe von Kontaktinformationen in den Angeboten und Shops werden verboten, externe Links sind nur noch für Produktvideos und rechtlich notwendige Informationen gestattet und müssen beim Anklicken in einem neuen Fenster geöffnet werden
  4. eBay fordert das Nutzungsrecht ihrer Artikelbilder und Produktinformationen
  5. Aktive Inhalte in Angeboten müssen entfernt werden
  6. Weitere Änderungen

Im Detail sehen die Neuerungen wie folgt aus:

1. Käuferfreundliche Rücknahmen werden belohnt

Käufer erwarten zunehmend großzügige Rückgabebestimmungen wenn sie online einkaufen. Das führt zu einer größeren Zufriedenheit bei den Kunden. Für die Kaufentscheidung besonders ausschlaggebend sind ausgedehntere Rückgabefristen und kostenfreie Rücksendungen.

Ab Sommer 2017 genießen Verkäufer, die großzügige Rücknahmefristen und kostenlose Rücksendungen anbieten, eine verbesserte Sichtbarkeit ihrer Angebote. eBay führt hierzu neue Suchfilter ein, die eBay Käufer dabei unterstützen, diese Angebote leichter zu finden.

Ferner etabliert eBay Maßnahmen, die Verkäufer vor dem Missbrauch von Rückgaberegelungen durch Käufer schützen sollen:

  • Zum einen soll die Identifizierung von Käufern, die großzügige Rückgabebestimmungen missbrauchen, verbessert werden.
  • Zum anderen werden präventive Maßnahmen gegen Käufer eingeführt, die die kundenfreundlichen Rückgaberegelungen ausnutzen.

Weitere Informationen hierzu finden Händler im Verkäuferportal.

2. Neuerungen bei den Verkäuferstandards

eBay will die Verkäuferstandards, die bereits optimiert wurden, fairer und global gleichförmiger gestalten. Der Servicestatus von Händlern, die international Handel betreiben, soll dadurch noch besser geschützt werden.

  • So werden ab Mai 2017 in zahlreichen Ländern der Region „Weltweit“ verspätet zugestellte Artikel nicht mehr in die Quote nicht fristgemäß versandter Artikel eingerechnet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Händler die Ware pünktlich verschickt und sich um die Klärung des Problems mit dem Käufer bemüht hat.
  • Ab 20. August 2017 ändert sich außerdem für Verkäufer mit Top-Bewertung in Deutschland, Großbritannien und den kleineren angeschlossenen Marktplätzen wie Irland, Österreich und der Schweiz, die Quote nicht termingemäß versandter Artikel von 4% auf 3%.

Im weltweiten Servicestatus der eBay-Händler wurden bis dato auch die Bewertungen der Transaktionen in der DACH-Region [Deutschland, Österreich und Schweiz] mit einbezogen. Um den Servicestatus fairer zu gestalten wird sich das allerdings ab August 2017 ändern:

Die Bewertung jeder einzelnen Transaktion wird entweder in den Servicestatus “Weltweit” oder in eine der drei anderen Regionen Großbritannien und Irland, USA, Deutschland, Österreich und Schweiz eingerechnet. Ausschlaggebend für die Zuordnung der Transaktion zu einer Region ist, in welches Land der Artikel verschickt wurde. Nicht mehr ausschlaggebend ist dann, wo der Käufer registriert ist. eBay versucht auf diese Art, Verkäufer mit besten Serviceleistungen dabei zu unterstützen, ihr Business weltweit wachsen zu lassen – besonders durch den erweiterten Verkäuferschutz beim Handel in Wachstumsmärkten.

3. Neue Richtlinien zur Angabe von Kontaktinformationen und Verwendung von Links

Mit den Änderungen der beiden eBay-Grundsätze zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay und zur Verwendung von Links möchte der Markplatz den Handel bei eBay noch sicherer machen.

  • Kontaktinformationen in Angeboten

Ab September 2017 ist es Händlern bei eBay nicht mehr erlaubt, Kontaktinformationen in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil und in eBay Shops zu integrieren. Dazu gehören beispielsweise Telefon- oder Faxnummern, E-Mail-Adressen und Links zu Profilen in sozialen Netzwerken. Verkäufer und Käufer sollen zukünftig nur noch über die Nachrichten-Tools von eBay wie „Meine Nachrichten“ oder „Preisvorschlag“ zueinander Kontakt aufnehmen.

Um Verkäufern aber weiterhin die Möglichkeit zu geben einen telefonischen Kundenservice anbieten zu können, bietet eBay ab diesem Sommer Käufern an, über den Link „Frage stellen“, die Telefonnummer eines Servicetelefons des Händlers zu erfragen.

  • Grundsatz zur Verwendung von Links

Im September 2017 wird eBay ferner den „Grundsatz zur Verwendung von Links“ aktualisieren. Die Einbindung von Links zu externen Webseiten wird nur noch für Produktvideos und rechtlich notwendige Informationen gestattet. Extern gehostete Bilder und CSSDateien sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Außerdem müssen Links aufgrund technischer Änderungen an der eBay-Website, bis spätestens Ende des Jahres das Attribut target=“_blank“ [Öffnen in neuem Fenster] enthalten, damit diese einwandfrei funktionieren.

4. Änderung bei der Nutzung von Bildern

Viele der neuen Maßnahmen zum Bewerben von Angeboten wie die kuratierten Kategorieseiten oder die Produktbewertungen und Rezensionen wären ohne den eBay-Katalog nicht möglich.

Der eBay-Katalog ist eine Datenbank von Millionen von Artikeln, die über die eBay-Webseiten verkauft werden. Um die Sichtbarkeit von Angeboten mit Hilfe des eBay-Katalogs zu verbessern, führt eBay Änderungen bei der Nutzung von Artikelbildern ein.

Dies gilt auf zahlreichen internationalen eBay Websites ab Juli 2017. Bei eBay Deutschland greift die Änderung erst ab Herbst 2017.

Der Online-Marktplatz informiert Verkäufer über die Einzelheiten der Nutzung von Bildern bei eBay Deutschland und fordert seine Händler auf, ihm das Recht der Nutzung ihrer Artikelbilder und Produktinformationen zu erlauben. eBay möchte so den Katalog immer weiter verbessern, um das Verkaufen bei eBay stetig einfacher und erfolgreicher zu machen.

5. Wichtige Neuerung: Entfernen aktiver Inhalte

Wie bereits in den Verkäufer-News für gewerbliche Händler im Herbst 2016 angekündigt, werden ab dem 7. Juni 2017 in Angeboten bei eBay keine aktiven Inhalte mehr angezeigt. Usern soll dadurch künftig ein optimales Kauferlebnis auf Mobilgeräten ermöglicht werden. Händler können ihre Artikelbeschreibungen mit dem eBay Mobile Friendly Checker von i-ways kostenfrei prüfen und optimieren. Darüber hinaus sollten sie neue Angebote bei eBay nur noch ohne aktive Inhalte (JavaScript, Plugins, Flash, sendbare Formulare) einstellen.

6. Weitere Änderungen im Überblick

  • Seit März 2017 können gewerbliche Händler ihren Käufern die Versandoption „Lieferung an Abholstation“ anbieten. Die Pakete sind damit jederzeit abholbereit – an Packstationen sogar rund um die Uhr. Damit unterstützt eBay seine Händler dabei ihre Verkaufschancen zu steigern.
  • Zudem werden ab 12. Juni 2017 Änderungen der Kategorien und Artikelmerkmale durchgeführt. Die Änderungen tragen dazu bei, den E-Commerce-Standards und neuesten Produkttrends zu entsprechen und die Kauferfahrung bei eBay weltweit zu vereinheitlichen.
  • Ab Herbst 2017 geht eBay einen weiteren Schritt in die Richtung eines zentralen Verkäufer-Tools und wird die Nutzung des Verkäufer-Cockpit Pro für alle gewerblichen Verkäufer verpflichtend machen. Mit den integrierten, verbesserten Tools können Verkäufer dann von einem zentralen Ort aus ihre Artikel bei eBay einstellen, bearbeiten und vermarkten.
  • Der Turbo Lister wird ab Juni 2017 nicht länger technisch unterstützt. eBay empfiehlt den Händlern ihre Verkaufsaktivitäten wie das Einstellen, Überarbeiten und Optimieren von Angeboten sowie das Abwickeln ihrer Bestellungen im Verkäufer-Cockpit Pro zu managen.

 

Frank