Ankaufplattformen verpflichten sich zu mehr Transparenz

Acht Prozent der Internetnutzer ab 18 Jahren haben bereits gebrauchte Gegenstände wie Elektroartikel oder Bekleidung auf einer Ankaufplattform verkauft. 40 Prozent der Nutzer geben jedoch an, dass der am Ende ausgezahlte Preis schon mindestens einmal niedriger ausfiel, als der zuerst auf der Plattform genannte. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage* der Verbraucherzentralen hervor. Verbraucherbeschwerden aufgrund intransparenter Preise bei Ankaufplattformen häufen sich auch im bundesweiten Frühwarnnetzwerk der Marktwächter. Zentrales Problem ist, dass Anbieter auf ihren Webseiten zunächst einen Preis für die gebrauchten Produkte der Verbraucher nennen, diesen dann jedoch oftmals nach unten korrigieren, nachdem die Waren eingegangen sind und begutachtet wurden. Verbraucher beschweren sich zunehmend über die intransparenten Preiskorrekturen und das Vorgehen der Anbieter. Nach Angaben von Betroffenen haben einige Ankaufplattformen die Waren sogar ohne das Wissen oder Einverständnis des Verbrauchers entsorgt.

Juristische Mängel in den AGB der Ankaufsplattformen

Die Marktwächterexperten aus Brandenburg haben daraufhin das Geschäftsmodell mehrerer Plattformen bundesweit untersucht. Aus Sicht der Verbraucherschützer fanden sich dabei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dieser Anbieter gravierende juristische Mängel. Zwar können sich alle Plattformen das Recht vorbehalten, die zunächst im Internet offerierten Preise nach Sichtung der Ware anzupassen, allerdings sind aus Marktwächtersicht andere Bedingungen unzulässig: So räumte sich eine Plattform das Recht ein, den zunächst ausgewiesenen Preis automatisch um 20 Prozent anzupassen – im Zweifel also zu reduzieren, um so die Geschäftsabwicklung zu beschleunigen. Andere Anbieter regelten durch ihre AGB, dass der neu angebotene Preis als vereinbart gilt, wenn der Verbraucher sich nicht innerhalb einer festgelegten Frist zurückmeldet. Teilweise betrug diese Frist lediglich zwei Tage.

Ankaufplattformen verpflichten sich zu mehr Transparenz
Ankaufplattformen verpflichten sich zu mehr Transparenz 1

„Das Schweigen des Verbrauchers wird hier als Einverständnis gewertet. Aus unserer Sicht gesetzlich erforderlich ist aber zumindest der nochmalige ausdrückliche Hinweis, welche Folge das ‚Nicht reagieren‘ des Verbrauchers hat. Diesen Anforderungen kamen die Anbieter auf ihren Plattformen nicht nach“, sagt Maike Lück, Rechtsreferentin im Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Ähnlich gingen Ankaufplattformen vor, wenn eingesendete Ware abgelehnt wurde: Kritikpunkt ist auch hier, dass abgelehnte Produkte nach Ablauf einer bestimmten Rückmeldefrist ins Eigentum des Ankauf-Anbieters  übergehen, gespendet oder entsorgt werden, ohne dass der Verbraucher davon hinreichend in Kenntnis gesetzt ist. „Eine solche Eigentumsaufgabe widerspricht genau der Intention des Verbrauchers seine Ware zu verkaufen. Das Schweigen darf daher nicht einfach als Zustimmung gewertet werden“, so Lück.

Preisgestaltung bleibt weiterhin ein Problem

Vier der abgemahnten Ankaufplattformen haben nun die Unterlassung erklärt. Diese müssen künftig Verbraucher ausdrücklich darauf aufmerksam machen, welche Folgen es hat, wenn sie im Zuge des Verkaufsprozesses nicht reagieren. Verbrauchern wird damit klarer, dass sie die Abwicklung aktiv begleiten müssen. „Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Allerdings zeigen unsere Erfahrungen, dass für viele Verbraucher insbesondere die Preisgestaltung schwer nachvollziehbar ist. Deswegen werden wir den Betreibern der Plattformen zeitnah einen Dialog anbieten, um gemeinsam mit ihnen eine noch verbraucherfreundlichere Lösung zu finden“, so Lück.

Verbraucher, die Probleme mit Ankaufplattformen haben, können sich bundesweit in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen helfen lassen. Eine Übersicht der Standorte ist unter www.verbraucherzentrale.de/beratung zu finden. Zudem können Betroffene ihre Beschwerden an den Marktwächter Digitale Welt melden.

*Umfrage zur Nutzung von Ankaufplattformen im Rahmen des Projekts Marktwächter Digitale Welt:

Methode: Computergestützte Telefoninterviews (CATI), Stichprobengröße: n = 1.616, Stichprobenbeschreibung: repräsentativ für deutsche Internetnutzer ab 18 Jahren, die statistische Fehlertoleranz in der Gesamtstichprobe +/- 2 Prozentpunkte. Zeitraum der Durchführung: 15. bis 21. Februar 2017, Durchführendes Institut: forsa main Marktinformationssysteme GmbH.