Klares Signal der Monopolkommission: Ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Medikamente schadet den Patienten

Medienberichten zufolge hat heute der Chef der Monopolkommission Pläne für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten erneut eine deutliche Absage erteilt. Einem Verbot stünden neben schwerwiegenden europa- und verfassungsrechtlichen auch wirtschaftspolitische und ökonomische Bedenken entgegen.

Der Vorsitzende der Monopolkommission bringt es auf den Punkt: Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten würde den Wettbewerb zulasten der Patientinnen und Patienten weiter schwächen. Die Ausführungen bestätigen nun das, was der bevh schon im November vorgetragen hat. Ein besseres Wettbewerbsumfeld wird im Apothekenwesen zu Anreizen führen, Niederlassungen gerade in unterversorgten Regionen zu eröffnen. „Wenn in deutschen Amtsstuben über einen Wechsel des Kantinenbetreibers nachgedacht wird, hat das mehr mit Wettbewerb zu tun, als das durch stationäre Apotheken dominierte Gesundheitswesen.“ beklagt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh. „Es war übrigens der Europäische Gerichtshof, der für das Apothekenwesen ausdrücklich eine Öffnung des Wettbewerbs zugunsten einer besseren Versorgung gefordert hat. Wer nach jetzt schon über 13 Jahren zulässigen Rx-Versandhandels ein Verbot fordert, betreibt Klientelpolitik und agiert gegen die erklärten Wünsche der Patientinnen und Patienten.“

Die Bedürfnisse eines Großteils der Patientinnen und Patienten dürfen nicht zum Spielball politischer Tauschgeschäfte werden. Die Branche der Versandapotheker wird nicht zulassen, dass das Thema als Wahlkampfgeschenk im Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen verendet. Wenn der frische gebackene Kanzlerkandidat Martin Schulz wirklich ein überzeugter Europäer ist, muss er der national protektionistischen, binnenmarktfeindlichen Idee eines Rx-Versandverbotes schnell mit einem klaren Nein ein Ende setzen.


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