Staatliche Handelsbeschränkung – Bundesregierung will Kostensenkung bei Medikamenten verhindern

Europarecht bricht Bundesrecht: Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az. C-148/15) hat die Preisbindung von verschreibungspflichtigen (Rx-) Arzneimitteln für ausländische Versand-Apotheken aufgehoben. Der Aufschrei bei den stationären Apotheken in Deutschland ist groß ob der unerwarteten EU-Konkurrenz. Das schlägt Wellen bis nach Berlin. „Die Bundesregierung hat nun nichts Besseres zu tun, als der Pharmalobby beizupflichten und diskutiert ein staatliches Online-Handelsverbot von Arzneimitteln. Wird das Verbot Wirklichkeit, Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich mehr zahlen als nötig“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH). Mit dieser Gesetzesinitiative strebt die Regierung eine 180-Grad-Wende an, denn seit 2004 ist in Deutschland der Verkauf apothekenpflichtiger Mittel im Internet erlaubt. Ohne negative Folgen für den stationären Handel. Es kam zu keinem Apothekensterben in Deutschland und auch ein neuer europäischer Wettbewerb wird dies nicht ändern.BVOH fordert: Digitalisierung fördern statt Verbraucher zu diskriminieren
Die Bundesvereinigung deutscher Apothekenverbände ABDA startet nun eine Unterschriftenaktion gegen europäisches Recht und den europäischen Binnenmarkt. Das geplante Verbot des Verkaufs von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über das Internet kommt einer staatlichen Handelsbeschränkung gleich. „Wir fordern die Bundesregierung und insbesondere Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe und Vizekanzler Sigmar Gabriel auf, die Digitalisierung im stationären Handel zu fördern anstatt Verbraucher mit neuen Verboten zu diskriminieren“, sagt Oliver Prothmann.

Der Vorteil von Onlineapotheken liegt auf der Hand. Versandapotheken geben den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bequeme und äußerst diskrete Möglichkeit Medikamente zu beziehen, insbesondere im ländlichen Bereich. „Anstatt dem Verbraucher und den Krankenkassen durch Wettbewerb eine Kostensenkung zu ermöglichen, sollen vielmehr die Gewinne der Pharmaindustrie erhalten bleiben“, sagt Oliver Prothmann. Die einzige sinnvolle Folge des EuGH-Urteils ist eine Aufhebung der Preisbindung auch für Deutschland. Damit nimmt man den ausländischen Versandapotheken den Vorteil. „Viele vergessen: Deutsche Versandapotheken sind stationäre Apotheken inkl. approbiertem Apotheker, aber mit einem vom Verbraucher gewünschten Zusatzservice“, sagt Oliver Prothmann. Übrigens: Versandapotheken sind viel besser in der Lage auf fehlerhafte Medikation, Langzeitschäden oder Rückrufen aufmerksam zu machen, da aufgrund der Patientendaten sehr genau und schnell reagiert werden kann.

Neben den Online-Apotheken leiden auch viele andere Onlinehändler unter Handelsbeschränkungen. In der diesjährigen europaweiten Studie zu Handelsbeschränkungen, durchgeführt von Choice in eCommerce, wurden von über 7.000 Händlern nahezu 2.000 Hersteller genannt, die mit mindestens einer von sieben Arten von Handelsbeschränkungen den kleinen und mittelständischen Onlinehandel spürbar behindern. Über 50% der Händler haben angegeben, das sie durch die Beschränkungen Verluste erlitten haben. Die Ergebnisse der Studie finden Sie hier: http://www.onlinehandel-in-gefahr.de

Frank