PayPal hat seine Nutzungsbedingungen aktualisiert

Vor Kurzem aktualisierte der US-amerikanische Bezahl-Dienstleister PayPal seine Nutzungsbedingungen. Obwohl solche Änderungen zum Geschäft gehören und nicht selten erfolgen, waren sie dieses Mal umfangreicher als sonst. Sie zeigen auch, wie stark der Wunsch des Payment-Anbieters ausgeprägt ist, bei Händlern einen höheren Stellenwert zu genießen als andere Zahlungsmethoden.

Wie viele E-Commerce-Unternehmen nimmt auch PayPal gelegentlich Aktualisierungen seiner Nutzungsbedingungen vor. Die neueste fand vor wenigen Tagen am 19. November statt. Dieses Mal handelt es sich jedoch um sehr umfangreiche Änderungen, von denen sowohl Käufer als auch Händler betroffen sind. Wer bis zum 18. November sein PayPal-Konto nicht geschlossen hatte, demonstrierte auf passive Weise sein Einverständnis mit den neuen Bedingungen.

Händler sollen PayPal mindestens gleichwertig zu anderen Zahlungsmethoden behandeln

Am meisten änderte sich für die Händler, die jetzt verpflichtet sind, PayPal als Zahlungsmethode nicht abzuraten noch zu verhindern, wenn sie dessen Services im eigenen Online-Shop darstellen. Indem die Produktanbieter die neuen Nutzungsbedingungen akzeptiert haben, zeigten sie sich ab dem Zeitpunkt auch damit einverstanden, der Präsentation der Marken- und Warenzeichen von PayPal zukünftig die gleiche oder eine größere Bedeutung zukommen zu lassen als anderen Zahlungsmethoden. Darüber hinaus rät der US-amerikanische Payment-Dienstleister nun grundsätzlich davon ab, ein Entgelt für die PayPal-Nutzung als Zahlungsmethode zu verlangen.

Kauf auf Rechnung ab jetzt fester Bestandteil der Nutzungsbedingungen

Zu den weiteren Neuerungen gehört der endgültige Einzug des Rechnungskaufs in die Nutzungsbedingungen, den Ebay-Händler schon länger kennen. Dabei kauft PayPal auf Wunsch des jeweiligen Händlers dessen Forderungen gegenüber Kunden ab, sodass dieser dadurch vor einer möglichen Zahlungsunfähigkeit oder -weigerung geschützt ist. Sollte es tatsächlich zu einem solchen Szenario kommen, muss nach dem Rechnungskauf nicht der Anbieter, sondern der Bezahl-Dienstleister den Verlust hinnehmen, ohne ihm gegenüber ein Rückgriffsrecht zu haben. Im Gegenzug bindet PayPal die Nutzung des Rechnungsverkaufs an einige Bedingungen, die für Händler gelten. Sie verpflichten sich zum Beispiel zu einem raschen Versand, der spätestens sieben Tage nach dem Warenkauf erfolgen sollte. Des Weiteren fordert PayPal sie auf, den Kunden kein Widerrufsrecht zu gewähren, das nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmt. Wer gegen diese Auflagen verstößt, muss damit rechnen, dass der Bezahl-Dienstleister ihm die Nutzung des Rechnungsverkaufs kündigt.

Änderungen der Käuferschutzlinie

Für die Käufer fallen die Änderungen nicht ganz so positiv aus. Denn jetzt gewährt ihnen der Payment-Anbieter nicht für alle Waren und Dienstleistungen einen Anspruch auf Schutz. Dieser bleibt ihnen vor allem dann versagt, wenn sie statt Paypal andere Zahlungsmittel wählen. Gleiches gilt bei Spenden oder dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen, welche die Kunden entweder selber abholen oder Dritte darum bitten.

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