News für gewerbliche eBay-Verkäufer – Herbst 2016

Der weltweite Online-Marktplatz eBay führt im zweiten Halbjahr 2016 weitere Neuerungen für gewerbliche Verkäufer ein. Diese sollen das Kauferlebnis bei eBay weiter verbessern und Verkäufern noch mehr Kontrolle über ihr Geschäft ermöglichen. Händler sollten daher jetzt aktiv werden und sich mit den Neuerungen vertraut machen.

Neues Verkäufer-Cockpit Pro

Ab Herbst 2016 wird Händlern bei eBay das neue, kostenlose Verkäufer-Cockpit Pro zur Verfügung stehen. Mit den integrierten, verbesserten Tools können Verkäufer dann von einem zentralen Ort aus ihre Artikel bei eBay einstellen, bearbeiten und vermarkten. Das neue Verkäufer-Cockpit Pro bietet einen zentralen Überblick über alle Verkaufsaktivitäten, ein verbessertes Verkaufsformular, einen umfassenden Überblick über den Servicestatus und Statistiken zur Analyse sowie zum Ausbau des Geschäfts. So erfahren Händler beispielsweise, wie Käufer ihre Angebote am besten finden und welche die meistgesuchten oder am häufigsten verkauften Artikel sind. Außerdem wird ihnen der tagesaktuelle Trend ihrer Verkäufe angezeigt. Das neue Verkäufer-Cockpit Pro soll basierend auf dem Feedback der Händler stetig weiterentwickelt werden: Diese können ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge direkt während der Nutzung unter „Feedback“ abgeben.
Weitere Informationen: Neues Verkäufer-Cockpit Pro

Aktive Inhalte entfernen für mobil-optimierte Angebote

Wie in den „News für gewerbliche Verkäufer – Frühling 2016“ angekündigt, werden ab dem 7. Juni 2017 in Angeboten bei eBay keine aktiven Inhalte (JavaScript, Plugins, Flash, sendbare Formulare) mehr angezeigt. Damit soll Nutzern künftig ein optimales Kauferlebnis auf Mobilgeräten ermöglicht werden. Händler können ihre Artikelbeschreibungen mit dem eBay Mobile Friendly Checker von i-ways kostenfrei prüfen und optimieren. Darüber hinaus sollten sie neue Angebote bei eBay nur noch ohne aktive Inhalte einstellen.

Weitere Informationen: Aktive Inhalte entfernen für mobil-optimiere Angebote

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei eBay hinterlegen

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID Nr.) ist zukünftig der einzige Beleg, den die deutschen Finanzbehörden für den Nachweis der Unternehmereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuerrechts anerkennen. Der Online-Marktplatz eBay muss daher allen Verkäufern mit Sitz in Deutschland ab 1. November 2016 Bruttorechnungen stellen, wenn diese keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei eBay hinterlegt haben. Verkäufer sollten jetzt prüfen, ob ihre USt-ID Nr. in ihrer eBay-Rechnung aufgeführt ist. Der Online-Marktplatz bittet alle Händler bis zum 25. Oktober 2016 ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei eBay zu hinterlegen, damit ihnen ihre Gebühren auch weiterhin netto berechnet werden können. Händler die noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, sollten ihren Steuerberater kontaktieren und klären, ob die Beantragung für sie sinnvoll ist.

Weitere Informationen: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei eBay hinterlegen

Erweiterung bei der Nutzung von Produktkennzeichnungen

Ab Februar 2017 können Händler bei eBay noch mehr Produktkennzeichnungen in ihren Angeboten angeben. Damit wird die Sichtbarkeit ihrer Angebote für Käufer weiter verbessert. Neben der Marke können Händler alternativ zur GTIN oder zur Herstellernummer dann auch die Identifikationsnummern von Amazon, Google oder die eBay Produkt ID angeben, oder aber ihre eigene Nummer verwenden.

Weitere Informationen: Erweiterung bei der Nutzung von Produktkennzeichnungen

Weitere Änderungen im Überblick

Gewerbliche Händler, deren Servicestatus auf „unterdurchschnittlich“ herabgestuft wurde, werden in Zukunft mehr unterstützt. Ab 20. Oktober 2016 erhalten sie im Verkäufer-Cockpit Tipps, wie sie ihre Serviceleistungen verbessern können. Darüber hinaus haben sie nun drei Monate Zeit, ihren Servicestatus zu optimieren, ohne dass die sonst üblichen Einschränkungen beim Verkaufen in Kraft treten.

Zudem werden Änderungen der Kategorien und Artikelmerkmale durchgeführt. Die Änderungen tragen dazu bei, dass Käufer gesuchte Artikel leichter finden und das internationale Verkaufen vereinfacht wird.
Ab September 2016 steht außerdem das Angebotsformat „Gültig bis auf Widerruf“ allen gewerblichen Verkäufern zur Verfügung. Ein Shop-Abonnement ist dann nicht länger Voraussetzung für die Nutzung dieser Angebotsdauer.

Weitere Informationen:

  • Unterstützung bei unterdurchschnittlichem Servicestatus
  • Änderungen der Kategorien und Artikelmerkmale
  • „Gültig bis auf Widerruf“-Angebote für Verkäufer ohne Shop
Frank