So wird man in Deutschland zum Unternehmer

Infolge der Langzeitarbeitslosigkeit denken immer mehr Menschen über die Gründung eines eigenen Unternehmens nach. Wird durch die Unternehmensgründung die Erwerbslosigkeit beendet, können Gründer in der Bundesrepublik von staatlichen Subventionen profitieren. Doch der Weg zum eigenen Unternehmen ist in Deutschland lang und mit einigen Arbeiten verbunden. Eine gute Planung kann den Weg erleichtern. Bei einer Existenzgründung zum Unternehmer muss auf die Reihenfolge der einzelnen Schritte geachtet werden, denn bereits ein kleiner Fehler macht staatliche Subventionen unmöglich.

Die eigene Geschäftsidee

So wird man in Deutschland zum Unternehmer
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Vor jeder Unternehmensgründung steht die Entwicklung der eigenen Geschäftsidee der Unternehmer. Nur mit einer guten Idee, die ebenso mit einem immensen Potenzial verbunden ist, kann man erfolgreich als Unternehmer tätig sein. Die individuelle Geschäftsidee sollte von jedem Gründer in einem Businessplan festgehalten werden. Beim Businessplan handelt es sich um ein Unternehmenskonzept, das zum einen die Geschäftsidee beschreibt und zum anderen deren Potenzial in Form von Kalkulationen skizziert. Der Businessplan setzt sich aus mehreren Bereichen zusammen und ist unter anderem dann erforderlich, wenn man einen Kredit oder Förderungen in Anspruch nehmen möchte. Zunächst muss der Businessplan die eigene Geschäftsidee beschreiben. Dazu gehört die Vorstellung von Produkten, Unternehmenszielen und Marketingstrategien.

Der zweite Teil des eigenen Unternehmenskonzepts der Unternehmer setzt sich aus den verschiedenen Kalkulationen zusammen. In diesem Teil muss die Gewinnentwicklung der kommenden Jahre aufgeführt werden. Des Weiteren muss sich in diesem Teil eine Investitionsplanung wiederfinden und eine Aufstellung der Kosten, die auf den Gründer zukommen. Um mit dem eigenen Businessplan langfristig arbeiten zu können, sollte sich dieser nicht nur auf die ersten Monate der Gründung beziehen, sondern einen Zeitraum von fünf Jahren umfassen. Nach fünf Jahren wird ein Unternehmen nicht mehr als Existenzgründung angesehen. Wichtig ist die Beurteilung einer fachkundigen Stelle. Gründer können sich hierfür an einen Steuerberater oder die IHK wenden. Durch die Stellungnahme einer solchen Behörde kann der Erhalt von Fördergeldern positiv beeinflusst werden.

Förderungen prüfen

Gründer können in Deutschland verschiedene Förderungen für das eigene Unternehmen in Anspruch nehmen. Alle Förderungen, die für Unternehmer angeboten werden, lassen sich in zwei Bestandteile gliedern. Bei diesen handelt es sich um Zuschüsse und Darlehen. Zuschüsse müssen vom Gründer nicht zurückgezahlt werden. Sie dienen der individuellen Existenzsicherung. Werden Darlehen als Förderung vergeben, zeichnen sich diese durch günstige Zinssätze und angenehme Tilgungsraten aus. Sie werden unter anderem von öffentlich-rechtlichen Banken, aber auch von der ARGE angeboten. Die meisten Förderungen müssen vor der Unternehmensgründung beantragt werden, sodass sich Gründer rechtzeitig nach diesen erkundigen sollten. Subventionen stehen aber nicht nur vom deutschen Bund zur Verfügung, sondern auch von der EU. Die Fördergelder der EU werden durch den Europäischen Sozialfonds verwaltet.

Die Anmeldung des Unternehmens

Um ein Unternehmen führen zu können, bedarf es der Anmeldung der Tätigkeit. Bei gewerblichen Tätigkeiten erfolgt das durch die Gewerbeanmeldung, die nach deutschem Recht beim zuständigen Gewerbeamt getätigt werden muss. Geht man mit der unternehmerischen Tätigkeit einem freien Beruf nach, ist die Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Allerdings muss man dann eine Anmeldung beim Finanzamt durchführen. Hierfür steht einem Gründer eine Frist von einem Monat zur Verfügung. Die Anmeldung beim Finanzamt kann formlos, sollte aber schriftlich erfolgen.

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Frank