Neues Elektro-G seit 24.07.16: bevh richtet Informationsseite ein
Die Handelsrücknahme kommt. Was bei vielen Online- und Versandhandelsunternehmen schon bislang auf freiwilliger Basis erfolgte, ist seit 24.7.2016 für Händler sämtlicher Vertriebsformen Pflicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können ab diesem Stichtag ausgediente Elektroaltgeräte auch bei großen Handelsunternehmen zurückgeben. Zur Rücknahme verpflichtet sind Handelsunternehmen, deren Verkaufs- bzw. Lager- und Versandfläche 400 qm übersteigt.
„Nachhaltiges Handeln und Ressourceneffizienz muss im Online- und Versandhandel nicht per Gesetz erzwungen werden. Für einen Großteil des Interaktiven Handels sind diese Stichworte Verpflichtung aus Überzeugung.“ erläutert Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh. „Trotzdem kann nichts darüber hinwegtäuschen, dass mit der neuen gesetzlichen Vorgabe erhebliche Herausforderungen auf Online- und Versandhändler zukommen. Anders als im stationären Handel müssen Distanzhändler eine umfangreiche Rücknahmeinfrastruktur vorhalten.“
Um Online- und Versandhändlern Hilfestellungen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflichten zu geben, hat der bevh umfangreiche Informationen zusammengetragen. Unter www.elektro-g.info können sich Interaktive Händler neben der Pflicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten auch über neue Registrierungspflichten bei grenzüberschreitendem Handel informieren.
„Es bleibt weiterhin überaus fraglich, ob das neue Gesetz seine ambitionierten Ziele wird erreichen können.“ ergänzt Sebastian Schulz, Leiter Rechtspolitik des bevh. „Dennoch werben wir für die Einhaltung der neuen Vorgaben und bieten Hilfe bei der Umsetzung an.“
Der bevh wird die praktischen Auswirkungen des Gesetzes genau im Auge behalten und auf Anpassungen drängen, sollten sich die neuen Pflichten als unverhältnismäßig, zu bürokratisch oder nicht zielführend in der Praxis erweisen.
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