Amazon Prime-Bestellbutton ist laut OLG Köln unzureichend beschriftet

Das Oberlandesgericht Köln urteilte (Az. 6 U 39/15), dass Amazon den Button zur Registrierung zum Amazon Prime-Programm nicht mehr mit „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ beschriften darf. Das erfülle nicht die gesetzlichen Anforderungen. Der Dachverband der Verbraucherschützer (VZBV) hatte Klage gegen Amazon eingereicht.

Die Richter entschieden, dass der Button irreführend sei, denn dieser sei unzureichend beschriftet. Seit Mitte 2014 müssen sich Internet-Händler vom Kunden explizit bestätigen lassen, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Daher müsse der Button entweder mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend augenfälligen Formulierung benannt sein. Das sei in Amazons Fall nicht gegeben.

Amazon Prime-Bestellbutton ist unzureichend beschriftet
Amazon Prime-Bestellbutton ist laut OLG Köln unzureichend beschriftet 1

Für Kunden sei nicht klar, dass nach Abschluss des Probeabos eine Kostenpflicht folge. Bislang konnte der Button angeklickt werden und der User konnte Amazon Prime 30 Tage lang kostenfrei nutzen. Ohne Kündigung ging das Gratis-Probeabo in ein kostenpflichtiges Abo über. Den Gesamtpreis von 49 Euro pro Jahr nannte der Amazon lediglich im Kleingedruckten.

Eine Revision gestatteten die Richter des OLG nicht. Amazon könne aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Inzwischen hat Amazon, wenn man sich für das kostenlose 30-Tage-Abo anmelden möchte, die Schaltfläche geändert. Auf dem Button steht nun: „Jetzt kostenpflichtig Mitglied werden.“ Auch der jährliche Preis von 49,00 Euro ist gut sichtbar aufgeführt.