eBay Neuerungen bei den Retouren ab März 2016

Ab dem 23. März 2016 haben Händler und Käufer die Möglichkeit, eBay bei allen Arten von Retouren einzuschalten, wenn keine gemeinsame Lösung gefunden werden kann. Mit dieser Neuerung soll die Abwicklung von Transaktionen bei eBay weiter verbessert und das Vertrauen von Käufern und Verkäufern in eBay gestärkt werden. Die Händler sollten sich jetzt mit den Änderungen vertraut machen, damit schnell auf alle Arten von Rückgabeanfragen der Käufer reagiert werden kann.

Die meisten Verkäufer wickeln Rückgabeanfragen ihrer Käufer schnell, verantwortungsvoll und zur Zufriedenheit ab. In den seltenen Fällen, in denen sich Verkäufer und Käufer über Einzelheiten bei der Rückgabe nicht einigen können, war es bis dato nur möglich, eBay einzuschalten, wenn der Käufer angegeben hat, dass der „Artikel nicht wie beschrieben“ ist.

Ab dem 23. März 2016 wird dies auch bei Retouren möglich sein, die Käufer angefragt haben, weil der erworbene Artikel z. B. nicht passt, sie ihre Meinung geändert haben oder der Artikel ihnen nicht gefällt, da sie ihn irrtümlich bestellt oder zu einem besseren Preis gefunden haben.

Bei allen Arten von Rückgaben können Käufer eBay in den Prozess involvieren, wenn der Verkäufer nicht auf die Rückgabeanfrage reagiert oder sie keine Rückerstattung bzw. einen falschen Betrag für die retournierte Ware erhalten haben. Sofern für das Angebot ein Widerrufsrecht besteht, sind Käufer unter Umständen über den eBay-Käuferschutz abgesichert.

Umgekehrt haben auch Verkäufer in Zukunft die Möglichkeit, bei allen Arten von Rückgaben eBay einzuschalten, wenn sich Käufer nicht an die Rückgaberegelungen halten und beispielsweise Artikel defekt, gebraucht oder überhaupt nicht zurücksenden.

eBay kann, solange der Rückgabeprozess nicht beendet ist, immer involviert werden und eBay entscheidet dann über den Fall.

Rückgabegründe, die über den eBay-Käuferschutz abgedeckt sind:

Bislang konnten Käufer eBay einschalten und Hilfe im Zusammenhang mit dem eBay-Käuferschutz beantragen, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entsprach und sie einen der folgenden Gründe für die Rückgabe ausgewählt hatten:

  • Der Artikel funktioniert nicht oder ist defekt
  • Der Artikel entspricht nicht der Beschreibung oder den Fotos
  • Ich habe einen falschen Artikel erhalten
  • Fehlende Teile / unvollständig
  • Der Artikel kam beschädigt an
  • Der Artikel scheint gefälscht zu sein

Mit der geplanten Neuerung am 23. März 2016 werden Käufer eBay auch dann einschalten können, wenn die Retoure über eine Rückgabeanfrage abgewickelt wurde und einer der folgenden Gründe angegeben wurde:

  • Der Artikel passt nicht
  • Ich habe meine Meinung geändert
  • Ich habe einen besseren Preis gefunden
  • Der Artikel gefällt mir nicht
  • Ich habe den Artikel versehentlich bestellt
  • Kein Grund

Änderungen bei den Rücksendekosten wird es nicht geben. Der Verkäufer hat wie gehabt nur dann die Rücksendekosten zu tragen, wenn er dies in seinen Rücknahmebedingungen festgelegt hat oder wenn es sich um eine Rückgabe wegen eines nicht wie beschriebenen Artikels handelt.

Hinsichtlich des Servicestatus oder der Bewertungen von Verkäufern gilt:

Eröffnete Rückgabefälle werden nicht in der Mängelquote berücksichtigt, wenn Händler das Problem mit dem Käufer gelöst haben. Es zählen nur solche Rückgabeanfragen als Mangel, bei denen der Käufer eBay einschaltet und eBay den geöffneten Fall zugunsten des Käufers bzw. gegen den Verkäufer entschieden hat.