Produktkennzeichnungen für Angebote mit Varianten bei eBay ab heute verpflichtend

eBay möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass ab dem 31. Januar 2016 die Angabe von Produktkennzeichnungen in bestimmten Kategorien auch für Angebote mit Varianten verpflichtend wird. Ab dem 31. Januar 2016 müssen Sie Produktkennzeichnungen angeben, wenn Sie:

  • neue Angebote mit Varianten erstellen,
  • Angebote mit neuen oder vom Hersteller generalüberholten Artikeln mit Varianten manuell bearbeiten oder wiedereinstellen.

Jetzt die Kategorien aufrufen

Bitte prüfen Sie, ob Ihre Angebote mit Varianten von den Änderungen betroffen sind und nehmen Sie entsprechende Änderungen vor.

Zukünftig können keine neuen Angebote mit Varianten in den betreffenden Kategorien erstellt bzw. Änderungen an bestehenden Angeboten vorgenommen werden, sofern das Angebot keine Produktkennzeichnungen aufweist.

Die Angabe von Produktkennzeichnungen bei gebrauchten Artikeln oder Angeboten in den Kategorien “Vintage-Mode” und “Sammeln & Seltenes” ist nicht verpflichtend!

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Angabe von Produktkennzeichnungen für neue oder vom Hersteller generalüberholte Artikel ab der Woche vom 29. Februar 2016 in folgenden Angeboten in weiteren Kategorien verpflichtend wird:

  • in neuen Angeboten
  • in wiedereingestellten Angeboten
  • in überarbeiteten Angeboten
  • in “Gültig bis auf Widerruf”-Angeboten (neue sowie bereits eingestellte und sich automatisch erneuernde Angebote)

Ab dem 29. Februar 2016 ist damit das Einstellen, Bearbeiten und Wiedereinstellen von Angeboten in allen betreffenden Kategorien nur noch möglich, wenn die Angebote die entsprechenden Produktkennzeichnungen enthalten. Dies betrifft Angebote mit Einzelartikeln wie auch Angebote mit Varianten.

Erfahren Sie mehr über die nächsten Schritte zur Angabe von Produktkennzeichnungen und schauen Sie sich dazu das eBay-Video an.

TIPP: Sollten Sie weitere Fragen zum Thema haben, melden Sie sich bitte zu einem der kostenlosen Webinare an.

Frank