China-Shops: Augen auf beim Onlinekauf

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt gegenwärtig Verbraucher vor einer Schnäppchenjagd in Webshops aus Fernost. Schnäppchenjäger besuchen immer wieder auf die Seiten von Versendern aus fernen Landen, speziell Ostasien. Deren Angebote finden sich etwa in Preissuchmaschinen und Rabattportalen oder bei Amazon Marketplace und eBay. Manche suchten auch ganz gezielt nach Billigangeboten aus sogenannten „Chinashops“.

Verschiedene Beschwerden bei der Verbraucherzentrale und im Internet zeigten auch: Wurde die Ware falsch deklariert oder nicht in der versprochenen Qualität geliefert und wenn es zu Reklamationen kommt, dann kann es abenteuerlich werden. Nicht jeder, der wie “eInrow.de” oder “lightinthebox.com” besuche, wisse um den fernen Standort des Versenders. Erheblich erschwert werde der Durchblick, wenn andere Shops ganz auf ein Pflicht-Impressum verzichten oder Kontaktdaten nicht angeben.

Die Zustellung endet häufig beim Zoll, wenn dieser etwa Fälschungen und Waren ohne ein benötigtes CE-Kennzeichen, dem Signum für Verkehrsfähigkeit in der Europäischen Union, einzieht. Zur Kasse bittet der Zoll, wenn Kunden Einkäufe im Gesamtwert (Warenwert plus Porto) von über 22 Euro tätigen. Zu zahlen ist normalerweise eine 19%ige Einfuhrumsatzsteuer. Für viele Technik- und Mode-Artikel über 150 Euro sind ferner weitere Einfuhrabgaben fällig: von 2,5 bis zu 17%. Richtig teuer wird es bei Fahrrädern ab 150 Euro. Da kommen, aufgrund einer Antisubventionsmaßnahme, mehr als 80% des Warenwerts als Strafzoll obendrauf.

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Viele Käufer glaubten an die Zusicherungen der Händler, die da lauten: „Sie brauchen keine Steuer für die Produkte zu bezahlen. Alle Pakete, die wir verschicken werden, wollen als Geschenk markieren, und die Sitte (gemeint ist wohl der Zoll) wird nicht überprüfen.“ Geschenksendungen unterliegen aber ebenso einer stichprobenartigen Kontrolle und können, etwa da eine Rechnung beiliegt, aus dem Verkehr gezogen werden. Überdies ist auch für sie ab einem Warenwert über 45 Euro Steuer abzuführen.

Probleme gibt es oft auch mit der Widerrufsbelehrung. Das jedenfalls dokumentierten Besuche der Verbraucherzentrale NRW in 10 Chinashops. Bei allen fehlte der Hinweis, dass die Ware nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden kann – ohne Angabe von Gründen.

Merkwürdige Regelungen zum Rücksenderecht

So wurde etwa lediglich eine „Rückgabe“ innerhalb von sieben Werktagen angeboten und das allein bei „funktionalen Problemen“ oder „Qualitätsmängeln“. Oder aber der Shop kürzte die zweijährige gesetzliche Gewährleistung, die Neuware-Käufer in Deutschland schützt. Denn eingeräumt wurde bei Mängeln allenfalls ein „Umtausch“ binnen 30 Werktagen. Bei „Missfallen der Ware“ wiederum sollte das 14-tägige Widerrufsrecht halbiert werden. Teilweise werden 10% vom Kaufpreis abgezogen und andere drohten gar mit 20% Abzug. Ferner sollen Retouren angemeldet und eine autorisierte RMA-Nummer eingeholt werden. Das gesamte Verpackungsmaterial war aufzubewahren und Schäden sollten vorab ausführlich dokumentiert werden. Wer trotzdem in solchen Shops bestellen möchte, muss zudem, besonders wenn „Hongkong „oder „Ghenzhou“ auf dem Retouren-Etikett steht, für Pakete (bis fünf Kilo) rund 43 Euro zahlen.