Verordnung über die Online-Streitschlichtung: die gesetzlichen Anforderungen
eBay informiert aktuell wegen zahlreiche Anfragen zur Umsetzung der Informationspflicht aufgrund der EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (EU-Verordnung 524/2013).
Aufgrund Artikel 14 Abs. 1 dieser Verordnung sind in der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge eingehen, verpflichtet, auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform (Online-Streitschlichtungsplattform) der EU bereitzustellen.
Erfahren Sie mehr über die Online Streitschlichtungsplattform (in Englisch)
Diese Anforderung gilt seit dem 9. Januar 2016.
Bei eBay können Verkäufer diesen Link entweder in ihre Artikelbeschreibungen aufnehmen oder ihn in das Feld „zusätzlich, gesetzlich geforderte Angaben“ im Rahmen des Impressums in „Mein eBay“ hinterlegen.
eBay rät Ihnen, bezüglich der konkreten Umsetzung der gesetzlichen Anforderung mit Ihrem Rechtsanwalt oder sonstigen Rechtsbeistand Kontakt aufzunehmen.
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