Verpflichtende Angabe von Produktkennzeichnungen bei eBay in weiteren Kategorien

eBay möchte Sie daran erinnern, dass in der Woche vom 29. Februar 2016 in weiteren Kategorien die Angabe von Produktkennzeichnungen verpflichtend wird.
Dies betrifft den Verkauf neuer oder vom Hersteller generalüberholter Artikel in:

  • neuen Angeboten
  • wiedereingestellten Angeboten
  • überarbeiteten Angeboten
  • “Gültig bis auf Widerruf”-Angeboten (neue sowie bereits eingestellte und sich automatisch erneuernde Angebote)

Die Angabe wird verpflichtend sowohl in Angeboten mit Einzelartikeln als auch in Angeboten mit Varianten.  

eBay empfiehlt Ihnen, Ihren Angeboten bereits jetzt Produktkennzeichnungen hinzuzufügen, damit Sie auf die Anforderungen gut vorbereitet sind. Ab der Woche vom 29. Februar 2016 können Sie keine Angebote mehr bei eBay in diesen Kategorien einstellen, wiedereinstellen oder überarbeiten, ohne dass diese Produktkennzeichnungen enthalten oder diese hinzugefügt wurden.

Produktkennzeichnungen in Ihren Angeboten bei eBay verbessern die Sichtbarkeit Ihrer Angebote. Profitieren Sie davon, dass Ihre Produkte bei der eBay-Suche wie auch in externen Suchmaschinen bessere Ergebnisse erzielen können.

Im Laufe des Jahres werden Angebote mit Produktkennzeichnungen von noch mehr Vorteilen profitieren. eBay wird Ihre Produkte dann leichter bewerben und sie in Marketing-Aktionen und E-Mail-Kampagnen einbeziehen können. Sollten Ihre Artikel darüber hinaus im eBay-Katalog gelistet sein und Produktbewertungen vorliegen, können diese automatisch mit Ihren Angeboten verknüpft werden. All diese Vorteile können Ihre Verkaufschancen deutlich erhöhen.

Sie können in Mein eBay oder mit dem Tool zum gebündelten Bearbeiten und Wiedereinstellen von Angeboten herausfinden, welche Ihrer aktiven Angebote noch keine Produktkennzeichnungen enthalten und diese gebündelt ergänzen.

Weitere Informationen zu Produktkennzeichnungen finden Sie in unserem Verkäuferportal.

Frank