eBay-Kunden durch neue Datenschutz-Politik verunsichert

Bei eBay Deutschland wechseln täglich Millionen Artikel den Besitzer. Und Privatanbieter verkaufen ebenfalls fleißig auf der Plattform. Viele Nutzer, die Produkte von privaten Verkäufern erstanden haben, wurden jedoch durch eBays neue Datenschutzrichtlinien durcheinandergebracht. Ab September 2015 erhielten sie nach dem Kauf lediglich den eBay-Namen sowie die Bankverbindung des Anbieters. Bis dahin war es noch üblich, automatisch auch die persönlichen Daten wie Namen und Adresse zu bekommen.

Ein eBay-Nutzer gegenüber Computerbild zu der neuen Maßnahme: Zuerst habe er angenommen, es sei ein Fehler. Erst nach wiederholten Beschwerden im eBay-Forum gab eBay dort eine Erklärung ab: „Ziel sei es, die Nutzer-Daten optimal zu schützen, weshalb eBay weltweit entschieden habe, nicht mehr automatisch die persönlichen Daten eines Verkäufers mit einem Käufer zu teilen.“ Der Konzern berief sich hierbei auf den Datenschutz. eBay handelte damit in Übereinstimmung mit seinen aktuellen Datenschutzregeln. Es gab diesen diskutablen Abschnitt auch schon in früheren Versionen, aber er wurde ignoriert.

eBay-Kunden durch neue Datenschutz-Politik verunsichert
eBay-Kunden durch neue Datenschutz-Politik verunsichert 1

Doch beim Bezahlen konnten Käufer mit der neuen Datenschutz-Politik nicht mehr den Namen des Verkäufers mit dem Namen des Kontoinhabers auf dem Überweisungsformular vergleichen. Rechtsanwalt Richard aus Rostock warnte in Computerbild: „Bietet der Verkäufer keine Zahlung per PayPal an, besteht für Käufer ein erhebliches Risiko.“

Kritiker fürchteten bereits eine neue Betrugswelle

Viele eBay-Käufer von Privatanbietern fragten sich, ob eBay tatsächlich im Recht sei. Oder ob sie sich darauf berufen können, dass kein Vertrag zustande gekommen sei und somit keine Zahlungspflicht bestehe, da der Verkäufer nicht erkennbar sei. Der Anwalt merkte hierzu an, dass es an der Rechtswirksamkeit der Verträge keinen Zweifel gebe. Kaufe man etwas auf einem Flohmarkt, wisse man auch nichts über die Identität des Verkäufers.

Ein eBay-Nutzer hatte erst durch Computerbild von der Änderung erfahren. Seine Beschwerde jedoch wurde vom Service nicht ernst genommen. Daraufhin wandte er sich an die Bundesdatenschutz-Beauftragte Andrea Voßhoff. Ihr Amt ist zwar nicht zuständig, denn eBay hat seinen Firmensitz in Luxemburg. Jedoch leitete die Behörde die User- Beschwerde an das in Luxemburg zuständige Amt weiter, das die Beschwerde des deutschen Nutzers sehr wohl ernstnahm. Es fanden Gespräche mit eBay statt.

Kehrtwende bei eBay

Das Resultat: eBay ging einen Schritt zurück und ignoriert laut Computerbild die umstrittene Passage nun wieder. Das bedeutet: Nach Versteigerungsende können Käufer nun wieder Name und Adresse des Verkäufers sehen und diese mit den Kontodaten vergleichen.