Qualifizierte elektronische Signatur ist für Unternehmen obligatorisch

Mit dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) gelingt es Unternehmen, Behörden und Bürgern, effizient, einfach und rechtssicher mit Gerichten zu kommunizieren. Der durch die Justiz auf der Internetseite www.egvp.de zum Download bereitgestellte EGVP-Installer wurde jedoch zum 01.01.2016 abgekündigt. Die bewährten Infrastrukturkomponenten können zwar weiterhin verwendet werden, jedoch wird die Bereitstellung der Sende- und Empfangskomponente, also einer so genannten EGVP-Bürger-Client-Software, ausnahmslos Software-Herstellern überlassen. Zum 01.10.2016 wird der EGVP-Bürger-Client dann komplett abgeschaltet. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW GROUP aufmerksam.

„Für Firmen, Behörden und Bürger kommen ab Januar 2016 vier Alternativen in Frage: Sie können ein Drittprodukt verwenden, welches für den elektronischen Rechtsverkehr registriert ist. Eine Zusammenstellung darüber findet sich auf der Website der EGVP. Auch die Nutzung einer eigenentwickelten Sende- und Empfangskomponente ist möglich. Alternativ können Anwender die EGVP-Enterprise bei der Justiz beantragen und in ihre Fachsoftware integrieren. Es handelt sich dabei jedoch um eine Serveranwendung, die auf lokalen Arbeitsplätzen nicht läuft. Die vierte Möglichkeit wäre, eine spezifische Lösung zu verwenden, die durch zuständige Rechenzentren oder einem Hersteller für Fachsoftware bereitgestellt wird“, informiert Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW GROUP.

Qualifizierte elektronische Signatur ist für Unternehmen obligatorisch
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Insbesondere Unternehmen können durch die elektronische Kommunikation mit Gerichten effizienter arbeiten, da sie unabhängig von Uhr- und Öffnungszeiten mit Gerichten und Behörden kommunizieren können. „Da die Übertragung auf den OSCI-Standards beruht, ist die Kommunikation sicher und zuverlässig, denn kryptografische Mechanismen werden eingesetzt, um sie zu schützen“, erläutert der IT-Sicherheitsexperte. Insgesamt sparen Unternehmen Zeit sowie Kosten und Empfänger haben die Möglichkeit, Dokumente elektronisch weiterzuverarbeiten. Anstatt auf Informationen warten zu müssen, erhalten Absender sofort eine signierte Eingangsbestätigung von der jeweiligen Empfangseinrichtung des Gerichts bzw. der Behörde. „Wenngleich die Änderungen zum 01.01.2016 etwas kompliziert erscheinen, haben Unternehmen nach einem einmaligen Einrichtungsaufwand den kompletten elektronischen Rechtsverkehr aus einer Hand. Sie benötigen lediglich eine Software, um Nachrichten zusammenzustellen, zu signieren, zu verschlüsseln und sicher zu übertragen“, fasst Heutger zusammen.

Elektronische Signatur: Signaturkarten und SSL-Zertifikate
Sämtliche Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr sind grundsätzlich durch eine qualifizierte elektronische Signatur zu unterschreiben. Dafür wird eine Signaturkarte benötigt. „Da das EGVP keineswegs auf Signaturkarten von einem bestimmten Kartenanbieter beschränkt ist, lohnt es sich, das Angebot näher kennenzulernen. Die Signaturkarte muss jedoch dem ISIS-MTT – dem „Industrial Signature Interoperability Standard – Mailtrust“ – entsprechen“, macht Heutger aufmerksam.

Um das elektronische Gerichtspostfach zu nutzen, benötigen Anwender neben der Signaturkarte zum qualifizierten Signieren von Nachrichten auch ein SSL-Zertifikat, welches den Transportweg Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Dieses Zertifikat gibt den Weg in das Postfach frei und verschlüsselt sowie entschlüsselt sämtliche Nachrichten. Anwender bekommen davon nichts mit. „Software-Zertifikate erfüllen die Anforderungen an dieses Zertifikat. Theoretisch können Anwender auch ein Hardware-Zertifikat zum Ver- und Entschlüsseln nutzen. Dann allerdings eines, das nicht zusätzlich auch zum Signieren eingesetzt wird. Besser geeignet sind allerdings Software-Zertifikate, denn damit vermeiden Anwender die Mehrfacheingabe ihrer PIN und können für Vertretungsfälle Postfächer anlegen, die nicht personengebunden sind“, ergänzt Christian Heutger.

EGVP: Technische Voraussetzungen zur Teilnahme
Um EGVP zu nutzen, ist einen PC notwendig, der mindestens mit 512 MB RAM sowie 1 GHz CPU ausgerüstet ist. Um angenehm schnell zu arbeiten, empfiehlt die Dokumentation des EGVP jedoch 2 GB RAM sowie einen 2 GHz-Prozessor. Weiter benötigen Anwender mindestens 1 GB freien Speicherplatz und eine DSL-Internetverbindung. Die Auflösung des Bildschirms sollte nicht weniger als 1.024 x 768 Pixel betragen. Außerdem wird eine Signaturkarte sowie ein Chipkarten-Lesegerät benötigt. Unterstützt werden die Betriebssysteme OpenSUSE 12.x sowie Microsoft Windows ab XP SP3. Darüber hinaus sind natürlich ein Webbrowser und eine Java Runtime Environment vonnöten, die allerdings von der Installer-Variante des EGVP mitgeliefert wird.

PSW GROUP GmbH & Co. KG (23.09.2015)