ElektroG-Gipfel machte deutlich: Ungeklärte Fragen machen eine Umsetzung des Gesetzes für den Handel und die Entsorgungsindustrie unmöglich

Auf dem vom BVOH in Berlin veranstalteten ElektroG-Gipfel wird es deutlich: Der Internet-Handel befindet sich mit der Umsetzung des ElektroG im Bereich der Unausführbarkeit. Es diskutierten in der Runde Dr. Andreas Bruckschen (Bundesverband der deutschen Entsorger BDE), Elisabeth Kotthaus, (Politische Abteilung der EU-Kommission), Alexander Goldberg (ear), Gerhard Jokic (Remondis Electrorecycling), Jost Vielhaber (reuter.de) mit dem BVOH-Präsidenten Oliver.

ElektroG-Gipfel machte deutlich: Ungeklärte Fragen machen eine Umsetzung des Gesetzes für den Handel und die Entsorgungsindustrie unmöglich
ElektroG-Gipfel machte deutlich: Ungeklärte Fragen machen eine Umsetzung des Gesetzes für den Handel und die Entsorgungsindustrie unmöglich 1

Ein Fazit der Expertenrunde: Bei diesem Gesetz  werde es auf einzelgerichtliche Urteile ankommen, um zu sehen wie das Gesetz gelebt werden könne. Der Rat der Experten an die Online-Händler: „Schließen Sie sich zusammen und suchen Sie nach Lösungen, die Sie entpflichten“. Wichtig sei jetzt, dass pragmatische Lösungen für die Händler erarbeitet würden. Deshalb fordert Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. die anderen Verbände, vor allem den HDE sowie die Entsorgungsindustrie und die Verantwortlichen der Exekutive in Bund und Ländern auf, sich mit BVOH an einen Tisch zu setzen um endlich die Lösungen zu erarbeiten, die der Gesetzgeber bislang versäumt habe.

Die Lösungen eines „Runden Tischs“ werden in Brüssel Gehör finden, denn aus der EU-Kommission sei zu erfahren, dass man dort ein offenes Ohr für die Online-Händler habe. Sollte das Gesetz nicht umsetzbar sein oder zu großen ökonomischen Schaden verursachen, so werde es die Kommission dann für das kommende ElektroG3 berücksichtigen. Doch bis dahin müssen die kleinen und mittelständischen Unternehmen alleine mit den Lücken im Gesetz leben. Ob das in der Praxis umzusetzen ist, wird sich zeigen. Von dem Gesetz sind viele KMU betroffen, die aufgrund der bürokratischen Auflagen und finanziellen Folgen des ElektroG möglicherweise in einem Jahr pleite sind. „Bis jetzt ist das ElektroG ein massiver Wettbewerbsvorteil für den stationären Handel“, sagt Oliver Prothmann.

Zusammenfassend muss man feststellen, dass auf den Handel eine Rücknahmepflicht, Registrierungspflicht, Niederlassungspflicht, Garantiepflicht und Informationspflicht zukommt. Doch alle Fachleute sind sich einig, dass es zu keiner Erhöhung der Rückgabe-Quote bei Elektro- und Elektronikaltgeräten kommen wird. Das einzige, was ansteigen wird, ist die Abmahn-Quote!

Der BVOH wird jetzt die Resultate der Diskussionen und Vorträge zusammenfassen und bewerten und zeitnah der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.