Zalando erhält Abmahnung von Wettbewerbszentrale

Eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale hat den Berliner Online-Händler Zalando erreicht. Der Grund: manche Angebote seien künstlich verknappt worden, so die Wettbewerbszentrale.

Darauf gebracht wurden die Wettbewerbshüter durch Nachforschungen des „NDR“. Manche Reiseportale und Internet-Händler würden Offerten im Netz gezielt dazu nutzen die Kunden unter Druck zu setzen. Oft seien gängige Phrasen wie „nur noch 3 Artikel vorhanden“ oder „7 Kunden sehen sich gerade dieses Produkt an“ nur dazu da, um Kunden zum Kauf anzuregen, fanden die Journalisten heraus.

Bei Testkäufen stellte sich dann heraus, dass als knapp ausgewiesene Kleidungsstücke bei Zalando, oft noch viel häufiger geordert werden konnten, als eigentlich angegeben.

Zalando nahm bereits Stellung zu den Anschuldigungen: Der Hinweis „3 Artikel verfügbar“ bedeute, dass der Lagerbestand zwar gering sei, aber mindestens 3 Artikel verfügbar seien.

Die Wettbewerbszentrale sieht darin eine klare Irreführung der Verbraucher und sprach Zalando eine Abmahnung aus. Das Unternehmen reagierte prompt und ließ über eine Sprecherin verlauten, der Hinweis sei in „mehr als 3 Artikel verfügbar“ geändert worden. Die Wettbewerbszentrale will nun prüfen, ob sich Zalando mit diesem Hinweis im juristisch grünen Bereich befindet.

Auch Reiseportale sollen laut „NDR“ gewisse Floskeln nutzen, um Interessenten zur Buchung zu animieren. Bei einem Test wurde herausgefunden, dass bei manchen Angeboten von HRS bei Hotels mit dem Hinweis „nur noch 1 Zimmer verfügbar“ tatsächlich mehr freie Zimmer frei waren, die teilweise auch noch zu einem günstigeren Preis gebucht werden konnten.