Aktiensplit eBay und PayPal wird steuerlich anders behandelt als erhofft

Die eBay-Aktionäre konnten nach dem Spin-off von PayPal die neu zugeteilten Paypal-Aktien ab 20.07. an der Börse handeln. Für je eine eBay-Aktie wurde ein Paypal-Papier in das jeweilige Depot gebucht.

Ursprünglich waren die Steuerberater davon ausgegangen, dass die Depotbanken die Einbuchung der PayPal-Aktien steuerneutral behandeln würden. Doch der Spin-off wird steuerlich anders behandelt als zunächst erhofft.

Aktiensplit eBay und PayPal wird steuerlich anders behandelt als erhofft
Aktiensplit eBay und PayPal wird steuerlich anders behandelt als erhofft 1
Die Kapitalmaßnahme wird nun als steuerpflichtige Sachausschüttung eingestuft, denn aufgrund einer nicht eindeutigen Sachlage wird von einem steuerpflichtigen Spin-off ausgegangen. Nach den Vorgaben der Finanzverwaltung erfolgt die Versteuerung mit dem Kurs der PayPal-Aktie zum Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot.
Das ist für viele Experten nicht nachvollziehbar, so auch für den Steuerberater Daniel Sahm von Ecovis in München, der zuvor noch von einer steuerneutralen Behandlung ausgegangen war.

Viele Banken hatten in Vorfeld bereits kommuniziert, dass keine Kapitalertragsteuer auf die eingebuchten Paypal-Aktien  einbehalten wird. Die betroffenen Aktionäre können nun innerhalb von vier Wochen nach Abzug der Steuer Einspruch gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung einlegen.