Steuerlicher Aspekt beim Aktiensplit eBay und PayPal

eBay spaltet am 17. Juli 2015 seine Bezahldivision PayPal ab. Anleger bekommen dann je eBay-Aktie ein PayPal-Papier in ihr Depot gebucht. Ab dem 20. Juli 2015 können sie dann ihre neuen Aktien an der Börse handeln.

Steuerlicher Aspekt beim PayPal- Spin-off
Steuerlicher Aspekt beim Aktiensplit eBay und PayPal 1

Im Gegensatz zum Google-Aktiensplit, bei dem Anlegern im April 2014 auf den Kurswert neu zugeteilter Papiere Abgeltungsteuer abgezogen worden war, droht eBay-Aktionären kein sofortiger Steuerabzug: „Depotbanken werden die Einbuchung der PayPal-Aktien vo­raussichtlich steuerneutral behandeln“, erklärt Steuerberater Daniel Sahm von Ecovis in München.

Steuerrechtlich gibt es zwei Möglichkeiten

  1. Entweder das Finanzamt behandelt die PayPal-Papiere so, als wären sie für null Euro gekauft worden. Bei der Veräußerung wird dann der komplette Erlös besteuert.
  2. Oder die Kapitalmaßnahme wird als Abspaltung eingeordnet. Dann würden die Anschaffungskosten auf eBay- und PayPal-Aktien verteilt – und Steuern sind erst beim Verkauf der Aktien zu bezahlen.

Es wird auf jeden Fall sehr spannend zu sehen, wie das eBay- und das PayPal-Papier am 20.07. an der Börse starten werden!

Update 22.07.2015: Aktiensplit eBay und PayPal wird steuerlich anders behandelt als erhofft