Scheinangebote auf eigene Auktionen bei eBay können teuer werden

Wer als eBay-Verkäufer über einen Fake-Account durch Scheingebote mitbietet um den Preis in die Höhe zu treiben, den kann das unter Umständen teuer zu stehen kommen. Das ergibt sich aus einer neuen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart.

Im zu verhandelnden Fall wollte ein eBay-Verkäufer einen gebrauchten Golf lukrativ über eBay veräußern. Er stellte dort das Angebot zum Startpreis von einem Euro zum Verkauf ein. Damit der Verkauf für ihn finanziell gewinnbringend wird, gab er von einem zweiten Account unter Nutzung einer anonymisierten Abkürzung mehrere Scheingebote ab.

Als einer der potentiellen Käufer davon erfuhr, forderte er zunächst die Herausgabe des Golf gegen die Zahlung vom Kaufpreis in Höhe von 1,50 Euro. Da dies aufgrund des Verkaufs an einen anderen Bieter nicht möglich war, trat der Käufer vom Vertrag zurück und machte Schadensersatz in Höhe von 16.500 Euro geltend. Seine Argumentation: Seine Offerte sei vor den Preismanipulationen des eBay-Verkäufers abgegeben wurde.

Die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart stellten mit Urteil vom 14.04.2015 (Az. 12 U 153/14) fest, dass bei solchen Preismanipulationen durch Scheingebote von eBay-Verkäufern über einen Fake-Account gewöhnlich ein Schadensersatzanspruch in Betracht komme. Der Verkäufer habe durch seine Handlungsweise seine vorvertraglichen Pflichten gegenüber einem möglichen Käufer verletzt.

Nach Ansicht der Richter habe der Käufer in diesem Fall keinen Schaden erdulden müssen, sodass für ihn ein Anspruch auf Schadensersatz ausscheide. Das ergibt sich daraus, dass der Wert des Wagens unterhalb des fiktiven Kaufpreises in Höhe von 17.000 Euro lag.

In zukünftigen Fallen allerdings, könnte nach diesem Urteil aber gegebenenfalls durchaus ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen!

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil aktuell in dieser Sache ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof anhängig ist, das unter dem Aktenzeichen VIII ZR 100/15 läuft.