Arzneimittel aus dem Internet: Neues EU-Logo für Online-Händler

Verbraucher profitieren seit dem 26. Juni 2015 von EU-weiten Regelungen für mehr Sicherheit beim Arzneikauf im Netz: Ein gemeinsames europäisches Logo kennzeichnet rechtmäßige Versender. Über den Klick auf das Logo kann jeder Kunde leicht kontrollieren, ob ein Anbieter behördlich erfasst und generell zum Versandhandel mit Humanarzneimitteln autorisiert ist. Wegen der Übergangsfrist von 4 Monaten ist die Verwendung des Logos ab heute möglich, ab dem 26. Oktober 2015 dann Pflicht. Das berichtet die Deutsche Apothekerzeitung.de.

Arzneimittel aus dem Internet: Neues EU-Logo macht den Einkauf sicherer
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Beim Kauf von Arzneimitteln im Internet ist häufig Vorsicht geboten, denn illegale Händler bringen oft gesundheitsschädliche Plagiate auf den Markt. Darauf weist das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), das in Deutschland die legalen Arzneimittelversender in einem Register listet, erneut hin. Das DIMDI unterscheidet zwischen Apotheken und anderen Einzelhändlern, die nur freiverkäufliche Arzneimittel verschicken dürfen. Das Institut führt daher zwei separate Listen.

Mit dem Logo auf seiner Webseite weist ein Versandhändler nach, dass er nach dem jeweiligen nationalen Recht über das Internet Arzneien veräußern darf. Ob Händler bzw. Apotheken in den jeweiligen Registern erfasst sind, kann durch einen Mausklick auf das Logo abgefragt werden. Damit begegnet die EU der steigenden Gefahr, gefälschte Präparate zu erstehen.

Es gelte das Motto: „Klicken – prüfen – kaufen“ – wobei der Kauf nur dann durchgeführt werden sollte, wenn beim Klick auf das Logo auch tatsächlich der zugehörige Registereintrag mit den Angaben zum Versandhändler erscheint. Alternativ können die vollständigen DIMDI-Listen abgerufen werden.

Durch die neuen, EU-weit analogen Register ist diese Maßnahme jetzt in allen EU-Nationen möglich. Während die Verwendung des alten Logos freiwillig war, ist das neue EU-Logo verpflichtend. Es muss in Zukunft von allen Apotheken und sonstigen Einzelhändlern gut sichtbar auf den Internetseiten angebracht werden, wenn sie Onlinehandel mit Humanarzneimitteln betreiben. Am Logo ist ferner der Mitgliedstaat erkennbar, in dem der Händler niedergelassen ist. Die Landesflagge ist im Logo eingebunden und der Text in der entsprechenden Landessprache verfasst. Ansonsten bleibt das Logo EU-weit einheitlich.