eBay Produktkennzeichnungen werden verpflichtend – So bereiten Sie sich vor
Ab 29.06.2015 können gewerbliche Verkäufer neue oder vom Hersteller generalüberholte Markenartikel in bestimmten Kategorien nur noch mit Produktkennzeichnung einstellen. Dies soll Käufern dabei helfen, genau den Artikel zu finden, den sie suchen.
Innerhalb der betroffenen Kategorien gilt diese Anforderung für:
- Neue Angebote
- Angebote, bei denen bestimmte Felder überarbeitet wurden, bevor sie wiedereingestellt wurden
- Festpreisangebote und Auktionen, die manuell wiedereingestellt wurden
- Festpreisangebote und Auktionen, die automatisch wiedereingestellt wurden – bearbeiten Sie die Angebote nachträglich
Diese Änderung gilt ab 29. Juni 2015 für Angebote mit Einzelartikel und ab 1. September 2015 für Angebote mit Varianten. In den nächsten Wochen wird die verpflichtende Angabe Kategorie für Kategorie eingeführt. Sie verhindert, dass ein Angebot ohne Produktkennzeichnung erstellt werden kann.
Die bestehenden, automatisch wiedereingestellten „Gültig bis auf Widerruf“-Angebote müssen nicht angepasst werden. eBay empfiehlt aber, Produktkennzeichnungen zu allen entsprechenden Angeboten hinzuzufügen, damit diese in den Suchergebnissen eine bessere Sichtbarkeit haben. Im Verkaufsformular werden fehlende Angaben hervorgehoben.
Wenn Sie keine Markenartikel oder Artikel ohne Produktkennzeichnungen verkaufen, wählen Sie im Verkaufsformular „Nicht zutreffend“ aus, um Ihr Angebot zu erstellen.
Mehr zum Thema, welche Kategorien und Felder betroffen sind.
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