Web-Shops: Wenn Kunden fürs Bezahlen bezahlen müssen

Der Online-Einkauf ist bequem, einfach und häufig auch preiswerter als im stationären Handel. Doch haben die Internet-Schnäppchen oft  ihren Preis. Denn für die Bezahlung verlangen die Internet-Händler oft eine Gebühr, spätestens dann, wenn ein Kunde via PayPal oder Kreditkarte bezahlen will. Teilweise werden sogar Aufschläge von bis zu 100 Euro verlangt. Verbraucherschützer beklagen, dass viele Shop-Besitzer inzwischen versuchen, auch mit dem Bezahlen Geld zu verdienen, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Bei einer Stichprobe unter 120 Shops, das Testfeld reichte von Air-Berlin bis Zalando, vom Zoo-Versandhaus bis Amazon, fiel den Verbraucherschützern auf, dass 58% (70 Shops) der miteinander verglichenen Internethändler für mindestens eine Zahlart eine Gebühr oder einen Aufschlag verlangte. Jeder vierte Web-Shop im Vergleich bot keine kostenfreie Zahlart wie Lastschrift oder Kauf auf Rechnung an. Und falls doch, ging dies oft nur bis zu einer bestimmten Bestellwert-Obergrenze oder war exklusiv für Stammkunden.

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Lieblingzahlsart des Inkassos sind Kreditkarten 90% (108 Shops) und PayPal 87% (104 Shops), gefolgt vom Kauf auf Rechnung 73% (87 Shops). Bei knapp 48% (70 Shops) der Shop-Betreiber waren Vorkasse und Sofortüberweisung zu finden. Lastschrift und Nachnahme akzeptierten 42% (50 Shops). Gerade mal 10% (12 Shops) boten Amazon Payments an, für das man ein Kundenkonto beim Internetriesen benötigt. Ebenso selten tauchte Giropay auf, wodurch der unmittelbare Zugriff auf Online-Konten von Banken und Sparkassen möglich ist.

Kräftig für die Begleichung der Rechnung zur Kasse baten vor allem Reise- und Technikshops: Je nach Höhe der Flugkosten berechneten Flugportale 10, 20 oder gar über 100 Euro an Aufschlag. Technikshops zeigten sich kreativ: Sie bieten nur die risikoreiche Vorkasse ohne Kosten an – so verfuhr auch knapp ein Dutzend weiterer Shops. Viele Technikshops verstecken die Aufschläge für die Bezahlung in den Versandkosten. Je nach Zahlart fallen dann die ausgewiesenen Kosten für das Versenden unterschiedlich hoch aus.

Es gab auch Shops, die Rabatte von 2 bis 10% versprachen, wenn Geld ungeschützt aufs Händlerkonto überwiesen würde. Weitere Web-Shops drehten an der Preisschraube: Prozentuale Aufpreise wie „4,5% vom Warenwert“ oder gar „5% des Kaufpreises“, was nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unerlaubt sei. Hier wird die Verbraucherzentrale 2 Shops abmahnen. 14 weiteren Shops der Stichprobe, die auf diese Weise illegal  kassierten, droht ebenso eine Abmahnung.

Auf vielen Webseiten mussten die Fachleute auch lange nach Erklärungen zu Zahlmethoden und Kosten suchen. Manchmal fanden sie diese lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Einige Shops setzten ihre Kunden erst während des Bestellprozesses über Zuschläge in Kenntnis.