eBay-Betrüger muss 18 Monate ins Gefängnis

Ein 38-jähriger eBay-Betrüger muss nun für 18 Monate ins Gefängnis. Die Staatsanwältin musste in dem Fall drei Anklageschriften verlesen. Dreizehnfachen gewerbsmäßigen Betrug warf die Anklagevertreterin dem Mönchengladbacher vor.Die Begrüßung vonseiten des Richters an den Angeklagten: „Wir kennen uns doch bereits aus früheren Verfahren.“

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Der Familienvater beschämt: „Nach der Haft habe ich zunächst gearbeitet. Aber dann wurde ich arbeitslos. Es gab Stress.“ Da sei er wieder auf dumme Gedanken gekommen und habe das Gleiche gemacht wie früher. Abermals mit den Betrügereien begonnen habe er schon 2013.

Und gleiches Spiel wie immer: Der Angeklagte bot über eBay verschiedene Waren, wie Feuerzeuge, Markenschuhen oder Autoteile an. Die Kunden überwiesen die verlangten Beträge auf das angegebene Bankkonto. Einen Gegenwert in Form der Ware gab es jedoch nie.

Auch 2014 bot der Mann via eBay teure Gebrauchsgegenstände, wie Staubsauger und Handys zum Kauf an. Wieder zahlten die Käufer das Geld auf die Konten ein und wieder gab es keine Ware.

Als das Vorstrafenregister des Gauners verlesen wurde, wurde deutlich, dass die Betrugstaten kein einmaliger Fehltritt waren. Es tauchten viele Betrugsvorwürfe auf. Deswegen hatte der Mann schon Jugendstrafen und später auch als Erwachsener Freiheitsstrafen absitzen müssen. Diesmal forderte die Staatsanwältin für den Betrüger eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, aber ohne Bewährung. Der Verteidiger bat für den Angeklagten um eine Haftstrafe mit Bewährung – seine letzte Chance. Das Gericht schloss sich dem Antrag der Anklagevertreterin an und verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges in 13 Fällen, davon in 3 Versuchen, zu 18 Monaten Gefängnis.

Er habe den falschen Weg eingeschlagen. Eine Strafe mit Bewährung sei nicht möglich, so der Richter in der Urteilsbegründung.