Eu-Kommission untersucht Amazon Verträge mit dem Buchverlagen

Die EU-Kommission leitete am Donnerstag, den 11.Juni 2015 eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung bestimmter Geschäftspraktiken von Amazon ein. Es geht um den Vertrieb von E-Büchern. Die Untersuchung fokussiert zunächst auf E-Books in englischer und deutscher Sprache, denn dies sind die beiden größten diesbezüglichen Märkte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Die Wettbewerbshüter in Brüssel interessieren sich besonders zwei Arten von Klauseln in Verträgen zwischen Amazon und Buchverlagen:

  • Laut der ersten Klausel müssen die Verlage Amazon benachrichtigen, sollten sie Rivalen von Amazon günstigere oder andere Konditionen bieten.
  • Laut der zweiten Klausel hat Amazon das Recht auf mindestens ebensolche Konditionen wie die Konkurrenten.

Die Untersuchung stelle nicht das erfolgreiche Business von Amazon in Frage, so die dänische EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Sie allerdings müssen gewährleisten, dass sich die Verträge mit Verlagen nicht ungünstig auf die Verbraucher auswirkten, indem die Verträge andere Händler darin aufhielten, mit Reformen Amazon die Stirn zu bieten.

Sollte die Untersuchung dokumentieren, dass die untersuchten Klauseln gegen das im EU-Recht hinterlegte Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Position und wettbewerbsbeschränkender Methoden verstoßen, kann die Kommission eine Änderung der Vereinbarungen verfügen. Zusätzlich kann eine Strafe gegen Amazon verhängt werden.

Die Brüsseler Intervention geht auf keine spezifischen Beschwerden zurück, jedoch gab es solche auf nationaler Ebene. Eine davon wurde vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels eingebracht. Dieser begrüßte jetzt in einer Erklärung, dass die Kommission die „erpressungsgleichen Geschäftspraktiken“ von Amazon untersuche. Amazon selbst gab sich im guten Glauben, dass die Verträge mit Verlagen rechtskräftig sowie im Interesse der Leser seien. Man werde während der Untersuchung voll zusammenarbeiten.

Noch anhängig ist eine separate EU-Untersuchung darüber, ob Luxemburg Amazon über einen Steuer-Ruling illegitime Staatshilfe bewilligt hat.