Amazons Auslieferung via Drohne in den USA nicht möglich

Es sieht so aus, als würde Amazon ein Strich durch Rechnung gemacht, was die Auslieferung der bestellten Waren via Drohne anbelangt.

Die US-Flugaufsichtsbehörde FAA (Federal Aviation Administration) veröffentlichte einen Entwurf mit Bestimmungen für den Einsatz kommerzieller, unbemannter Flugzeuge mit einem Gewicht von bis zu 50 Kilogramm.

Zu den Kerngedanken der Vorschläge zählt, dass

  • die Drohnen nicht höher als etwa 150 Meter fliegen dürfen
  • nur tagsüber und stets in Sichtweite des Piloten am Boden sein müssen.

Damit wären Einsätze wie die von Amazon (Amazon Prime Air) beabsichtigte Auslieferung von Paketen praktisch ausgeschlossen.

Ein Drohnenpilot muss mindestens 17 Jahre alt sein und von der FAA lizenziert werden. Er muss sich zudem alle 24 Monate einem Test unterziehen. Die Geschwindigkeit einer kleinen Drohne darf 160 Stundenkilometer nicht überschreiten. Der „Washington Post“ zufolge könnten die Mini-Drohnen in etwa zwei Jahren auf breiter Front zu fliegen beginnen.

Ein langwieriger Prozess steht auch noch bevor: Zunächst wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen angehört. Die FAA rechnet damit, dass innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Regeln 7.000 Unternehmen eine Drohnen-Genehmigung beantragen. Bislang hat die Behörde die gewerbliche Nutzung der Drohnen generell untersagt. Lediglich einige wenige Firmen sind ausgenommen.

Gleichzeitig zum Entwurf der FAA veröffentlichte das Weiße Haus eine Direktive von Präsident Barack Obama, nach der US-Behörden offenbaren müssen, wo sie unbemannte Fluggeräte im eigenen Land einsetzen. Ferner wird erstmalig Auskunft darüber gefordert, was mit der Datenflut geschieht, die bei Drohnen-Beobachtungsflügen gesammelt werden.