BVOH – dem Onlinehandel eine starke Stimme geben

Onlinehandel ist im Trend, ohne Frage. Das einfache Überall-Shoppen kommt bei den modernen Käuferinnen und Käufern gut an. Kein Platz ist zu abwegig für den schnellen Einkauf. 16 Prozent der Mobile-User etwa ordern mittlerweile direkt aus der Badewanne heraus. Es könnte also alles so schön sein. Ist es aber leider nicht. Denn einige Hersteller sind noch in alten Strukturen verfangen. „Sie wollen nach Gutsherrenart bestimmen, wer wann und wo ihre Ware verkaufen darf. Marktplätze wie Amazon oder eBay sind dabei häufig tabu. Das ist nicht nur unternehmerisch, sagen wir mal – kurzsichtig, sondern schlicht illegal. Zumindest sehen das verschiedene Kammer-, Oberlandes- und Landgerichte landauf landab so. Und auch das Bundeskartellamt hat etwa adidas bereits zur Aufgabe dieser Praxis ermahnt“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH).

Selektive Vertriebsbeschränkungen sind kein Kavaliersdelikt. Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Onlinehandel profitieren. Deshalb liegt die besondere Kompetenz des BVOH auch im Bereich des Marktplatz-Geschäfts. Denn hier sind die Beschränkungen der Hersteller am deutlichsten zu spüren. Umso wichtiger ist es, die Anliegen der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) einer noch relativ jungen Branche mit starker Stimme in Berlin und Brüssel zu vertreten. Der BVOH versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der KMU und Verbraucher im Onlinehandel.

Oliver Prothmann, Präsident Bundesverband Onlinehandel e.V.
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Dazu ist es wichtig, die Händler nicht nur untereinander, sondern auch mit Politik und Industrie zu vernetzen. Ein großer Erfolg in dieser Beziehung war die Veranstaltung des 1. Tags des Onlinehandels in Berlin. Er war der Auftakt einer Reihe von Veranstaltungen, die der Netzwerkpflege dienen werden. Nicht zuletzt um einen engeren Kontakt zur Politik zu pflegen hat der BVOH 2014 sein Hauptstadtbüro in der Friedrichstraße 123 eröffnet. Insbesondere im Zusammenhang mit dem ElektroG, einer Verordnung mit großen Auswirkungen auf betroffene Onlinehändler, wird es noch eine Menge Gesprächsbedarf mit Ministerien und Verwaltung geben.

Ein wichtiges Ziel des BVOH ist darüberhinaus die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Onlinehandel durch Einführung einheitlicher Standards. So hat sich der BVOH gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) intensiv für einen besonderen Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol im Onlinehandel eingesetzt.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze. Es gibt noch viel zu tun. „Aktuell sammeln wir gerade ‚Beweismaterial’ gegen Asics – die sich im Streit mit dem Kartellamt befinden, um unsere Händler besser beraten und schützen zu können. Nur, wenn wir als Onlinehändler fest zusammenstehen, habe wir gemeinsam eine Chance, Missstände zu beseitigen“, sagt Oliver Prothmann.

 

Frank